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BaFin warnt vor neuen Betrugsfällen mit gefälschten Finanzplattformen – Identitätsmissbrauch bei „BMEBEX“ und unseriöse Website „ITO Consults“

Pacholek-cz (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28. Oktober 2025 erneut vor mehreren betrügerischen Online-Angeboten gewarnt. Im Mittelpunkt stehen diesmal die App und Website „BMEBEX“ sowie die Internetseite ito-consults(.)com. Beide Plattformen bieten nach Erkenntnissen der Aufsicht unerlaubt Finanzgeschäfte und Investmentdienstleistungen an.

Falsche WhatsApp-Gruppen locken Anleger in die Falle

Besonders perfide agieren die mutmaßlichen Betreiber der App BMEBEX: Sie werben über WhatsApp-Gruppen mit Namen wie „A4-Rendite-Ratgeber“ und „Aktienanalyse-Studio“, angeblich betrieben von einer „BMBEX GmbH“. In den Gruppen werden Verbraucherinnen und Verbraucher mit Versprechungen hoher Renditen dazu verleitet, über die App Finanzprodukte zu handeln.

Laut BaFin besteht jedoch der Verdacht unerlaubter Bank- und Finanzdienstleistungen – und die genannte Gesellschaft existiert in dieser Form gar nicht. Vielmehr handelt es sich offenbar um einen Fall von Identitätsmissbrauch. Die Täter missbrauchen den Namen und das Erscheinungsbild des in Spanien ansässigen Investmenthauses Bestinver Gestion, S.A., S.G.I.I.C., um Seriosität vorzutäuschen. Zwischen dem spanischen Unternehmen und den BMEBEX-Angeboten besteht kein Zusammenhang.

„ITO Consults“: Unerlaubte Finanzdienstleistungen über Website

Auch vor der Plattform ito-consults(.)com warnt die Finanzaufsicht eindringlich. Die Betreiber der Seite bieten demnach Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne jede Erlaubnis an. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin findet nicht statt. Verbraucher, die über diese Website zu Einzahlungen oder Investitionen aufgefordert werden, sollten keinerlei Zahlungen leisten und persönliche Daten vermeiden.

BaFin ruft zu besonderer Vorsicht auf

Die BaFin weist darauf hin, dass seriöse Finanzdienstleister in Deutschland stets eine behördliche Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) benötigen. Ob ein Unternehmen tatsächlich zugelassen ist, lässt sich leicht über die Unternehmensdatenbank der BaFin auf www.bafin.de prüfen.

Wer bereits Zahlungen an eine der genannten Plattformen geleistet hat, sollte umgehend seine Hausbank informieren, Beweise sichern und Anzeige bei der Polizei erstatten.

Fazit

Mit den Fällen BMEBEX und ITO Consults zeigt sich erneut, wie raffiniert Online-Betrüger versuchen, Anleger über soziale Medien und scheinbar professionelle Websites in die Irre zu führen. Die Kombination aus WhatsApp-Gruppen, gefälschten Finanz-Apps und manipulierten Webseiten soll Vertrauen schaffen – mit dem Ziel, Geld und Daten der Opfer abzugreifen.

Die wichtigste Regel bleibt: Misstrauen ist der beste Anlegerschutz.

 

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