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BaFin warnt vor Jobangeboten unter Missbrauch der Identität der limeantz GmbH

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor angeblichen Jobangeboten, die im Namen der limeantz GmbH, Henstedt-Ulzburg, verbreitet werden. Diese Stellenanzeigen wurden nicht von dem Unternehmen erstellt und beruhen auf einem Identitätsmissbrauch. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten solche Angebote ignorieren und sich vor potenziellen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen schützen.

Worum handelt es sich?

Die fraglichen Jobangebote zielen darauf ab, Privatpersonen für eine fragwürdige Tätigkeit zu gewinnen. Diese besteht darin:

  • Ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen zu eröffnen.
  • Über dieses Konto Gelder entgegenzunehmen und an Dritte weiterzuleiten.

Die BaFin betont, dass solche Handlungen nicht nur rechtswidrig sind, sondern auch erhebliche Risiken für die beteiligten Personen mit sich bringen.

Risiken und rechtliche Konsequenzen

  1. Strafbarkeit: Wer Gelder entgegennimmt und weiterleitet, ohne eine entsprechende Lizenz zu besitzen, kann sich gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) strafbar machen. Solche Tätigkeiten gelten als unerlaubte Zahlungsdienste.
  2. Rückzahlungsansprüche: Personen, die Gelder einzahlen oder überweisen, könnten rechtliche Ansprüche auf Rückerstattung gegenüber der ausführenden Person geltend machen.
  3. Identitätsdiebstahl: Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden, beispielsweise für weitere betrügerische Zwecke.

Dringende Empfehlung der BaFin

Die BaFin hat in der Vergangenheit bereits mehrfach vor ähnlichen Angeboten gewarnt. Sie rät betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern:

  • Keine derartigen Jobangebote anzunehmen.
  • Keine Konten auf den eigenen Namen für fremde Zwecke zu eröffnen.
  • Polizei oder Staatsanwaltschaft umgehend über entsprechende Vorfälle zu informieren.

Hintergrund und rechtliche Grundlage

Die Warnung der BaFin basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Dieser Paragraph ermöglicht es der BaFin, die Öffentlichkeit vor Aktivitäten zu schützen, die gegen die gesetzlichen Regelungen im Zahlungsverkehr verstoßen oder Personen in strafbare Handlungen verwickeln könnten.


Schutz vor Identitätsmissbrauch

Die BaFin appelliert an Verbraucherinnen und Verbraucher, wachsam zu sein und Jobangebote genau zu prüfen. Stellenanzeigen, die ungewöhnliche Tätigkeiten oder schnelle, einfache Verdienstmöglichkeiten versprechen, sollten immer kritisch hinterfragt werden. Identitätsmissbrauch und betrügerische Machenschaften sind keine Einzelfälle, sondern ein wachsendes Problem im digitalen Zeitalter. Schützen Sie sich durch Vorsicht und informieren Sie sich bei Unsicherheiten über die Seriosität von Jobangeboten.

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