Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor betrügerischen Aktivitäten, bei denen der Name der US-amerikanischen Finanzaufsichtsbehörde Financial Industry Regulatory Authority, Inc. (FINRA) missbräuchlich verwendet wird.
Unbekannte Täter treten per E-Mail – insbesondere über die Adressen „d.schmidt@finra-international.com
“ und „support@finra-international.net
“ – an potenzielle Kundinnen und Kunden heran. Sie bieten dabei ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Nach aktuellem Kenntnisstand der BaFin bestehen keinerlei Verbindungen zwischen FINRA und den oben genannten E-Mail-Adressen oder den darüber verbreiteten Angeboten. Es handelt sich offensichtlich um einen Fall von Identitätsmissbrauch. Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang das Angebot mit dem Titel „KI – Arbitrage“, das weitere betrügerische Elemente enthält.
Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen in Deutschland
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Dennoch treten immer wieder Anbieter auf, die ohne Zulassung agieren. Ob ein Unternehmen über eine entsprechende BaFin-Erlaubnis verfügt, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.
Diese Warnmeldung basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Vorsicht bei Geldanlagen im Internet
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) sowie die Landeskriminalämter raten dringend dazu, bei Online-Geldanlagen große Vorsicht walten zu lassen. Eine gründliche Recherche im Vorfeld hilft, Betrugsversuche frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Weitere Tipps zum Schutz vor Betrug am Finanzmarkt erhalten Sie in der Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzes.
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