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BaFin warnt vor der Website bergfuerstinvestment.de

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der angeblich in München ansässigen Bergfürst Investment & Partner. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website bergfuerstinvestment.de ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen betreiben. Insbesondere wird dort die Vermittlung von Festgeldanlagen beworben.

Verdacht auf Identitätsmissbrauch

Nach den Ermittlungen der BaFin liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Paris, Frankreich, ansässigen BIP AM SAS vor. Diese Gesellschaft steht in keinerlei Verbindung zur Bergfürst Investment & Partner oder der Website bergfuerstinvestment.de. Der Missbrauch renommierter Namen und Unternehmen ist eine häufig genutzte Methode unseriöser Plattformen, um das Vertrauen potenzieller Kunden zu gewinnen.

Erlaubnispflicht für Finanzdienstleistungen

In Deutschland unterliegen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen einer strengen Erlaubnispflicht gemäß den Vorschriften der BaFin. Anbieter wie Bergfürst Investment & Partner, die ohne eine solche Zulassung tätig sind, handeln rechtswidrig.

Wichtige Verbraucherhinweise

Die BaFin rät dringend davon ab, Angebote auf bergfuerstinvestment.de wahrzunehmen. Verbraucher sollten vor einer Investition stets prüfen, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin registriert und zugelassen ist. Zudem sollte bei auffälligen Abweichungen oder dubiosen Geschäftsadressen besondere Vorsicht geboten sein.

Rechtsgrundlage der Warnung

Diese Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG). Sie dient dazu, Verbraucher vor unregulierten und potenziell betrügerischen Anbietern zu schützen.

Vorsicht vor unseriösen Plattformen

Die BaFin empfiehlt, bei Angeboten wie auf bergfuerstinvestment.de nicht nur die Seriosität der Plattform zu hinterfragen, sondern auch auf verschleierte Identitäten, fehlende Impressen oder unrealistisch hohe Renditeversprechen zu achten. Bei Unsicherheiten können sich Verbraucher direkt an die BaFin wenden, um Informationen über zugelassene Unternehmen zu erhalten.

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