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BaFin warnt vor CapitalFM – Keine Zulassung für Finanzgeschäfte

Pacholek-cz (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung zu Angeboten auf der Internetseite capitalfm(.)io veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde werden dort Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten, ohne dass hierfür eine erforderliche behördliche Erlaubnis vorliegt.

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit ausdrücklicher Zulassung der BaFin erbracht werden. Fehlt diese Genehmigung, handelt es sich um ein unerlaubtes Betreiben von Finanzgeschäften.

Anlegerinnen und Anleger sollten daher besondere Vorsicht walten lassen. Ob ein Unternehmen über eine gültige Erlaubnis verfügt, kann in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin überprüft werden.

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

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