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BaFin warnt vor betrügerischen Angeboten in WhatsApp-Gruppen und vor der App „DZ-72“

Pacholek-cz (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen wie „Point72 Investoren-Gruppe361“ sowie vor der App „DZ-72“. Es besteht der Verdacht, dass dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erbracht werden. Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin und stehen weder mit der DZ Bank noch mit dem US-Unternehmen Point72 Asset Management in Verbindung. Es handelt sich um einen Fall von Identitätsmissbrauch.

Typischer Ablauf solcher betrügerischer Aktivitäten:

  1. Über soziale Netzwerke werden Werbeanzeigen geschaltet – häufig unter Berufung auf bekannte Finanzexperten oder scheinbar lizenzierte Institute. Angeboten werden unter anderem kostenlose Aktienempfehlungen oder Schulungen zum Wertpapierhandel.

  2. Interessierte Nutzerinnen und Nutzer werden dazu aufgefordert, einer WhatsApp- oder Telegram-Gruppe beizutreten.

  3. Innerhalb der Gruppen tritt ein angeblicher Finanzexperte in Erscheinung, unterstützt durch eine Assistenzperson. Es werden vermeintlich exklusive Anlagetipps und Empfehlungen gegeben.

  4. Nach einer Phase des Vertrauensaufbaus wird ein angeblich innovatives Finanzprodukt oder ein eigener Kryptowert (z. B. ein Token im Vorverkauf) präsentiert.

  5. Durch tägliche Aktionen oder Gewinnspiele sollen die Teilnehmenden stärker eingebunden werden.

  6. Die Nutzerinnen und Nutzer werden schließlich zur Registrierung auf externen Plattformen oder in Apps aufgefordert, um dort in empfohlene Produkte zu investieren. Der Zugang wird dabei oft künstlich verknappt.

  7. In manchen Fällen wird eine Testnutzung inklusive kleiner Auszahlungen angeboten, um Seriosität vorzutäuschen.

  8. Einzahlungen erfolgen in der Regel über ausländische Konten oder mittels Kryptowerten.

  9. In der Folge steigt der Druck auf die Teilnehmenden, weitere Mittel einzuzahlen. Gleichzeitig werden Auszahlungen erschwert oder verweigert.

  10. Die Erreichbarkeit der Handelsplattformen wechselt häufig.

Hinweis:
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Eine Übersicht über zugelassene Unternehmen bietet die Unternehmensdatenbank der BaFin.

Weitere Warnung: Guggenheim Investments

Die BaFin warnt ebenfalls vor Gruppen wie „Guggenheim Learning Group F6“, in denen ein angeblicher „Professor Brian Taylor“ über die Website gfunds-info.com Investitionen in sogenannte „G-Fonds“ empfiehlt. Auch in diesem Fall besteht kein Zusammenhang mit Guggenheim Investments oder seinen verbundenen Unternehmen. Es liegt ein Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen und Identitätsdiebstahl vor.

Rechtliche Grundlage:
Diese Warnhinweise basieren auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

Was Sie tun können:
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten dringend zur Vorsicht bei Finanzangeboten im Internet – insbesondere in sozialen Netzwerken. Informieren Sie sich gründlich, bevor Sie investieren.
Aktuelle Hinweise und Tipps zur Erkennung von Betrugsfällen finden Sie in der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ auf der Website der BaFin.

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