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BaFin warnt vor Angeboten angeblicher SpaceX- und OpenAI-Aktien durch DGS Europe / Development Group Singapore

OpenIcons (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der DGS Europe / Development Group Singapore, die ihren Sitz in der Republik Singapur sowie der Schweiz angibt. Über die Website dgs-europe.com bietet das Unternehmen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, für die es keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) besitzt. Zudem fehlt ein von der BaFin genehmigter Wertpapierprospekt gemäß den Vorgaben des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG).

Besonders alarmierend ist, dass die DGS Europe Anlegern den Kauf von SpaceX-Aktien (Space Exploration Technologies Corporation) und OpenAI-Aktien vortäuscht. Laut BaFin handelt es sich hierbei um einen potenziellen Betrugsversuch, da solche Aktien möglicherweise weder existieren noch nach Zahlung geliefert werden.

Typisches Muster von Betrugsversuchen

Fälle wie dieser sind in der Vergangenheit wiederholt aufgetreten. Dabei werden angebliche Aktien bekannter Unternehmen angeboten, die sich oft großer Bekanntheit oder medialer Aufmerksamkeit erfreuen. Nach der Zahlung durch Anleger sind die Anbieter häufig nicht mehr erreichbar, und die beworbenen Aktien werden nie geliefert. In einigen Fällen existieren die angebotenen Wertpapiere überhaupt nicht.

Hintergrund zur Rechtslage

In Deutschland dürfen Wertpapiere nur mit einem von der BaFin genehmigten Prospekt öffentlich angeboten werden. Ein Verstoß gegen diese Prospektpflicht stellt in der Regel einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 der EU-Prospektverordnung dar.

Ein genehmigter Prospekt muss Mindestangaben enthalten und kohärent sowie verständlich sein. Die BaFin prüft jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben, die Seriosität des Emittenten oder die Qualität des angebotenen Produkts. Für SpaceX- oder OpenAI-Aktien liegt kein solcher genehmigter Prospekt vor.

Warnung an Verbraucher

Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen, die in Deutschland Wertpapiere oder Finanzdienstleistungen anbieten, über eine gültige Erlaubnis verfügen müssen. Dies gilt auch für sogenannte vorbörsliche Aktien. Anleger sollten Angebote daher stets kritisch hinterfragen und prüfen, ob der Anbieter von der BaFin zugelassen ist. Dies kann über die BaFin-Unternehmensdatenbank und die Datenbank Hinterlegte Prospekte erfolgen.

Empfehlungen zur Vorsicht

Die BaFin rät dringend davon ab, über dgs-europe.com oder ähnliche Plattformen Investitionen zu tätigen. Verdächtig sind besonders unrealistisch hohe Renditeversprechen oder Angebote für schwer zugängliche Aktien großer Unternehmen. Anleger sollten sich im Zweifelsfall unabhängig beraten lassen und nur bei regulierten und seriösen Anbietern investieren.

Fälle wie dieser verdeutlichen die Notwendigkeit, bei Finanzangeboten besonders vorsichtig zu sein und vor allem unbekannten Anbietern mit Skepsis zu begegnen.

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