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BaFin verhängt 910.000 Euro Bußgeld gegen Oldenburgische Landesbank – Verstöße beim Wertpapierhandel und mangelhafte Kundeninformation

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 30. September 2025 gegen die Oldenburgische Landesbank AG (OLB) ein Bußgeld in Höhe von 910.000 Euro verhängt. Grund sind mehrere Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in den Jahren 2020 und 2021.

Mangelhafte Kontrolle bei Wertpapiergeschäften

Nach Angaben der BaFin hatte die OLB in dieser Zeit unzureichende organisatorische und technische Maßnahmen getroffen, um die Eigentumsrechte ihrer Kundinnen und Kunden zu schützen. Bei Kauf- und Verkaufsorders desselben Wertpapiers am gleichen Tag stellte das Kontrollsystem der Bank nicht sicher, dass Verkäufe blockiert wurden, wenn die gekauften Wertpapiere noch nicht fristgerecht eingegangen waren.

Damit bestand die Gefahr, dass bei der Abwicklung solcher Geschäfte Bestände unbeteiligter Kunden verwendet werden konnten. Laut BaFin hat der damalige Vorstand der OLB seine Aufsichtspflicht verletzt, da er keine ausreichenden Kontrollmechanismen sicherstellte.

Fehlende Transparenz bei Anlageprodukten

Im Vertrieb sogenannter verbundener Produkte, etwa Kombinationen aus Investmentfonds und Zinsgutscheinen, habe die Bank zudem nicht alle gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. Kundinnen und Kunden seien nicht ausreichend über die Kostenstruktur der einzelnen Bestandteile informiert worden – ein klarer Verstoß gegen § 63 Abs. 9 WpHG.

Darüber hinaus habe die OLB ihre Kunden nicht gesetzeskonform über Art und Höhe von erhaltenen Zuwendungen informiert. Diese Transparenzpflicht soll Interessenkonflikte vermeiden und sicherstellen, dass Anleger nachvollziehen können, ob und in welchem Umfang Banken von Produktanbietern profitieren.

BaFin betont Anlegerschutz

Die BaFin begründet das Bußgeld mit gravierenden organisatorischen Mängeln und unzureichender Compliance im Bereich des Wertpapierhandels. Wertpapierdienstleistungsunternehmen seien gesetzlich verpflichtet,

  • die Eigentumsrechte der Kunden zu wahren,

  • klare Informationen über Kosten und Gebühren bereitzustellen und

  • Zuwendungen offenzulegen, wenn diese die Dienstleistungsqualität nicht beeinträchtigen.

Diese Regeln sollen Anleger schützen und Vertrauen in den Finanzmarkt sichern. Bei Verstößen kann die BaFin Bußgelder von bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen.

Fazit

Mit der Strafe gegen die Oldenburgische Landesbank AG setzt die Finanzaufsicht ein deutliches Signal: Verstöße gegen Transparenz- und Kontrollpflichten werden nicht toleriert. Die OLB muss nun nicht nur die Buße zahlen, sondern auch ihre internen Prozesse und IT-Systeme anpassen, um künftig den gesetzlichen Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes gerecht zu werden.

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