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BaFin untersagt Herrn Waldemar Ulrich das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 18. Juli 2011 Herrn Waldemar Ulrich, Bonn, das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.

Auf der Webseite www.ulramm.com bot die Ulramm Ltd. verschiedene festverzinsliche Geldanlagen an, in die Interessenten einen bestimmten Anlagebetrag investieren konnten. Dabei garantierte die Ulramm Ltd., die eingezahlten Gelder nebst einer laufzeit- und höhenabhängigen Verzinsung zurück zu zahlen. Soweit die Gelder für diese Anlagen verwendet wurden, handelt es sich damit auch nicht um Spendengelder.

Nach den Erkenntnissen der BaFin hat Herr Ulrich die Ulramm Ltd. nur als „Strohgesellschaft“ vorgeschoben und die Geschäfte selbst betrieben. Herr Ulrich war im Impressum der Webseite als der geschäftsführende und der vertretungsberechtigte Präsident der Ulramm Ltd. benannt. Auch war die Webseite bei dem Provider auf Herrn Ulrichs Namen angemeldet. Zwar war im Impressum die Ulramm Ltd. mit Sitz in der Schweiz angegeben. Die Gesellschaft war jedoch zu keinem Zeitpunkt im Schweizer Handelsregister eingetragen und ist unter der angegebenen Adresse nicht ansässig. Nach den Erkenntnissen der BaFin ist die Ulramm Ltd. zu keinem Zeitpunkt geschäftlich aktiv geworden.

Mit der Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder betreibt Herr Ulrich das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet Herrn Ulrich die angenommenen Gelder unverzüglich zurück zu zahlen.

Die Webseite www.ulramm.com wurde auf Veranlassung der BaFin von dem verantwortlichen Provider bereits abgeschaltet.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 4. August 2011

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