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BaFin untersagt der Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 08 KG das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 08 KG (früher: Versorgungspool GmbH & Co. HKW 08 KG), 91275 Auerbach, am 21. März 2012 das Einlagengeschäft untersagt sowie die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.

Die Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 08 KG bot Anlegern einen „Zeichnungsvertrag für Obligationen der Versorgungspool GmbH & Co. HKW 08 KG“ an, in dem sie versprach, die angenommenen Gelder nebst zugesagter Zinsen in 109 Monatsraten wieder zurückzuzahlen. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 08 KG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.

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