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BaFin und das Thema Whistleblower- kümmert sich dann auch wirklich Jemand, oder nur eine Alibiveranstaltung?

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Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen steht seit Jahren in der öffentlichen Kritik. Viele halten die Behörde für „zu Träge und zu Ineffektiv“. Immer dann, wenn wieder etwas mit einer Kapitalanlage „schief gegangen“ ist kommt auch automatisch die Frage „wo war die BaFin“? In der Tat gibt es so manchen Vorgang wo man als Außenstehender dann nur den Kopf schütteln kann. Als Beispiel seine hier ein aktueller Fall wie „BWF Stiftung“ genannt, aber auch Prokon und Infinus wollen wir hier nicht verschweigen. Auch hier gab es zur Rolle der BaFin erhebliche Diskussionen.

Natürlich kann die BaFin nicht nach jedem Hinweis sofort die Kavallerie losziehen lassen, aber ein bisschen weniger Langsamkeit im Handeln könnte manchmal nicht schaden, sondern eher helfen noch nicht entstandenen Schaden zu vermeiden. Jede Mitteilung an die BaFin muss überprüft werden – klar, aber es sollte dazu klare zeitliche Vorgaben geben, und der Whistleblower sollte darüber informiert werden, ob man seinen Hinweis weiterverfolgt und was aus dem Hinweis geworden ist. Maximal 3 Monate Zeit sollte die BaFin dafür haben, das wäre sicherlich angemessen. Wir gehen davon aus, das der Whistleblower für seine Informationen „Quellenschutz“ genießt und auch nicht in einer BaFin Akte erscheint auf die dann ein Betroffener im Rahmen der Akteneinsicht Zugang hat. Ist dem so, dann muss ein Hinweis nicht einmal „Anonym“ erfolgen. Wir wissen von einigen Personen die Hinweise an die BaFin weitergegeben haben. Keiner der Personen hat dann zu irgendeinem Zeitpunkt wieder etwas von der BaFin gehört.

Wir hoffen nicht das die BaFin den Button „Whistleblower“ nur als Alibi auf ihre Seite genommen hat, eine Seite die uns so nicht mehr gefällt. Die alte BaFin Seite war übersichtlicher und besser in Handhabung. Die Masse an Informationen die auf dieser Seite dargestellt wird ist einfach zu groß.

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