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BaFin stellt Fehler im Jahresabschluss der Oldenburgischen Landesbank AG fest

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bekanntgegeben, dass der offengelegte Jahresabschluss der Oldenburgischen Landesbank AG (OLB) für das Geschäftsjahr 2021 fehlerhaft ist. Im Rahmen des Bilanzkontrollverfahrens stellte die Aufsicht gravierende Mängel bei der Abbildung von Risiken im Kreditgeschäft sowie bei der Offenlegung von Bewertungsmethoden fest.

Beanstandungen im Kreditgeschäft

Besonders betroffen ist der Bereich Akquisitionsfinanzierung. Hier bemängelte die BaFin:

  • Die angewandten Methoden zur Bildung von Einzelwertberichtigungen seien nicht sachgerecht gewesen.

  • Die Verfahren zur Bewertung von Sicherheiten seien unzureichend.

  • Es habe an einheitlichen Vorgaben gefehlt, wie die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer ermittelt werden soll.

  • Außerdem sei die Identifikation von Forderungsausfällen weder zeitnah noch sachgerecht erfolgt.

Damit wurde nach Ansicht der Aufsicht das Risiko ausfallgefährdeter Kredite nicht korrekt erfasst.

Fehlende Angaben bei Bewertungseinheiten

Darüber hinaus stellte die BaFin fest, dass die OLB im Jahresabschluss keine Angaben dazu gemacht hat, welche Methode zur Bewertung der wirksamen Teile von Bewertungseinheiten angewandt wurde. Dies wäre erforderlich gewesen, da festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Zinssicherungsgeschäfte zu Bewertungseinheiten zusammengefasst wurden.

Rechtsgrundlage

Die BaFin ist seit dem 1. Januar 2022 für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig (§§ 342b HGB, Abschnitt 16 WpHG). Gemäß § 109 Absatz 2 WpHG müssen Fehlerfeststellungen öffentlich gemacht werden. Ziel ist es, den Kapitalmarkt über wesentliche Rechnungslegungsverstöße zu informieren und so das Vertrauen in die Finanzberichterstattung zu stärken.

Bedeutung für Anleger

Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet die Feststellung der BaFin nicht zwangsläufig, dass die wirtschaftliche Lage der OLB akut gefährdet ist. Sie verdeutlicht jedoch:

  • In einem zentralen Geschäftsbereich wurde das Kreditrisiko nicht transparent genug abgebildet.

  • Bewertungs- und Offenlegungsstandards wurden nicht durchgängig eingehalten.

  • Es ist mit nachträglichen Korrekturen in den Folgeabschlüssen zu rechnen.

Insgesamt zeigt der Fall, wie wichtig eine konsequente Überprüfung der Risikomodelle und Bewertungsansätze von Banken ist. Für Investoren bleibt entscheidend, ob die OLB künftig ihre Verfahren klarer regelt und offenlegt, um das Vertrauen des Kapitalmarktes dauerhaft zu sichern.

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