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BaFin startet neues Meldeverfahren für Echtzeitüberweisungen – Zahlungsdienstleister müssen sich auf umfangreiche Berichtspflichten vorbereiten

Tumisu (CC0), Pixabay
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Mit der EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) wird der europäische Zahlungsverkehr auf ein neues Fundament gestellt. Ab 2026 müssen Banken und Zahlungsdienstleister nicht nur gewährleisten, dass Überweisungen rund um die Uhr innerhalb weniger Sekunden ausgeführt werden können – sie müssen der Aufsicht künftig auch regelmäßig Bericht über ihre Umsetzungspflichten erstatten.

Um diese neuen Anforderungen zu steuern, richtet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein neues Fachverfahren auf ihrer Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) ein. Dieses elektronische System soll als zentrale Schnittstelle für alle Institute dienen, die der Aufsicht über ihre Echtzeit-Überweisungsaktivitäten berichten müssen.

Technische und rechtliche Neuerungen durch die EU-Verordnung

Die EU-Verordnung über Sofortzahlungen innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsraums (SEPA) verpflichtet alle Zahlungsdienstleister, die bereits SEPA-Überweisungen anbieten, künftig auch Echtzeitüberweisungen zu ermöglichen. Diese Zahlungen müssen jederzeit – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche – möglich sein, und der Empfänger soll den Betrag innerhalb von zehn Sekunden erhalten.

Neben der technischen Abwicklung verlangt die Verordnung, dass Zahlungsdienstleister Sanktionslisten in Echtzeit abgleichen und Mechanismen zur Betrugsprävention implementieren. Damit entstehen neue Anforderungen an IT-Systeme, interne Kontrollverfahren und Compliance-Strukturen.

Zudem müssen Institute die Preisparität zwischen Echtzeit- und Standardüberweisungen wahren – Verbraucher sollen künftig nicht mehr dafür zahlen, wenn sie ihr Geld in Sekundenschnelle überweisen wollen.

Meldepflichten und Zeitplan

Die BaFin wird das neue MVP-Fachverfahren noch vor Inkrafttreten der Berichtspflichten aktiv schalten. Über dieses System müssen die Institute künftig verpflichtende Meldungen zu ihren Echtzeit-Zahlungsprozessen, technischen Umsetzungsständen und Sicherheitsvorkehrungen abgeben.

Laut der aktuellen Planung der BaFin ist die erste Meldung bis spätestens zum 9. April 2026 einzureichen. Damit bleibt den Zahlungsdienstleistern knapp ein Jahr Zeit, um ihre technischen Systeme, Meldewege und internen Prozesse an die neuen Anforderungen anzupassen.

Auswirkungen auf die Branche

Für viele Institute bedeutet die Umsetzung der neuen Meldepflichten einen tiefen Eingriff in bestehende Strukturen. Neben der IT-Umstellung auf Echtzeitprozesse müssen sie ihre Compliance-Architektur erweitern, um Berichte automatisiert und fehlerfrei an die Aufsicht zu übermitteln.

Vor allem kleinere Zahlungsinstitute und Fintechs sehen sich vor der Herausforderung, ihre Systeme so zu modernisieren, dass sie die Echtzeitverfügbarkeit garantieren und gleichzeitig alle regulatorischen Vorgaben erfüllen. Für große Marktteilnehmer hingegen ist das neue Meldeverfahren ein weiterer Schritt in Richtung Standardisierung und Digitalisierung der Aufsichtskommunikation.

Fazit: Echtzeitüberweisungen als Aufsichtstest und Modernisierungsschub

Mit der Einrichtung des neuen Fachverfahrens macht die BaFin deutlich, dass sie die Echtzeitfähigkeit des Zahlungsverkehrs als zentrale Säule des modernen Finanzsystems betrachtet.
Die neue Meldepflicht bringt mehr Transparenz und Kontrolle, bedeutet für viele Institute aber auch erhöhten Anpassungsdruck.

Zahlungsdienstleister, die frühzeitig in digitale Compliance-Lösungen und automatisierte Meldeprozesse investieren, könnten daraus langfristig Wettbewerbsvorteile ziehen. Für alle anderen gilt: Die Uhr für Echtzeitüberweisungen läuft – und sie tickt bis zum 9. April 2026.

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