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BaFin startet Konsultation zur Anzeigenverordnung nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf einer neuen Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMag) zur öffentlichen Konsultation gestellt. Ziel der Regelung ist es, den Prozess für Anzeigen und Meldungen nach dem KMag zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.

Einheitliche Formulare für Kryptoinstitute

Mit der neuen Verordnung legt die BaFin fest, wie und in welcher Form Institute künftig ihre im Kryptomärkteaufsichtsgesetz vorgesehenen Anzeigen und Unterlagen einreichen müssen. Um den Meldeprozess zu vereinfachen, wird die Behörde künftig standardisierte Formulare zur Verfügung stellen. Diese sollen die Einreichung strukturieren und zugleich den Aufwand für Institute verringern.

Die neue Verordnung orientiert sich an den bereits etablierten Vorschriften zu Anzeigen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Durch die weitgehende Harmonisierung der Verfahren will die BaFin eine einheitliche Rechtsanwendung und eine effizientere Aufsicht gewährleisten.

BaFin betont Vorteile für Institute und Aufsicht

Nach Angaben der BaFin soll die Verwendung der vorgegebenen Formulare nicht nur den Aufwand für Institute reduzieren, sondern auch die aufsichtliche Beurteilung der eingereichten Anzeigen beschleunigen. Einheitliche Vorgaben könnten zudem Fehlerquellen und Nachforderungen vermeiden.

Beteiligung erwünscht

Die Konsultation richtet sich insbesondere an:

  • Kryptodienstleister und Institute,

  • deren Inhaber und Erwerbsinteressenten,

  • sowie die Spitzenverbände der betroffenen Branchen.

Alle Interessierten sind eingeladen, ihre Stellungnahme abzugeben. Diese kann bis spätestens 29. Oktober 2025 per E-Mail an Konsultation-18-25@bafin.de

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