Startseite Allgemeines BaFin ordnet gegenüber Joe Seltmann Wellnessprodukte e. K. die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an
Allgemeines

BaFin ordnet gegenüber Joe Seltmann Wellnessprodukte e. K. die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Teilen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Joe Seltmann Wellnessprodukte e. K., 87509 Immenstadt, am 18. Oktober 2011 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Joe Seltmann Wellnessprodukte e. K. bot Anlegern den Abschluss vorformulierter Darlehensverträge mit einer Festverzinsung von 12,7 % p. a. an, in denen er versprach, die angenommenen Gelder nach Vertragsbeendigung wieder zurückzuzahlen. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt Joe Seltmann Wellnessprodukte e. K. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 14. Dezember 2011

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Rätsel um verschwundene Mutter von TV-Moderatorin Savannah Guthrie bleibt ungelöst

Mehr als ein Monat nach dem mysteriösen Verschwinden von Nancy Guthrie gibt...

Allgemeines

Lange Warteschlangen an US-Flughäfen wegen Regierungsstillstands

An mehreren Flughäfen in den USA mussten tausende Reisende stundenlang in Warteschlangen...

Allgemeines

Trump setzt Druck auf Kongress: Keine Unterschrift ohne neues Wahlgesetz

US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, künftig keine weiteren Gesetze zu unterzeichnen, solange...

Allgemeines

Lehrer stirbt bei missglücktem Schülerstreich in den USA

Ein tragischer Unfall erschüttert eine Gemeinde im US-Bundesstaat Georgia: Ein 40-jähriger Highschool-Lehrer...