Startseite Allgemeines BaFin nimmt Stellung
Allgemeines

BaFin nimmt Stellung

Teilen

Im Zuge der Neuregelung des Wertpapierhandelsrechts ist keine zeitliche Lücke hinsichtlich der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ahndbarkeit von Insiderhandel und Marktmanipulation entstanden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Beschluss bestätigt im Ergebnis die Auffassung der BaFin, die sie im Juli 2016 in einer Stellungnahme bekanntgegeben hatte.

Im konkreten Fall ging es um den früheren Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft, der vor Inkrafttreten des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes am 2. Juli 2016 wegen leichtfertiger Manipulation zu einer Geldbuße verurteilt worden war. Dieses Gesetz hatte die maßgeblichen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geändert, die seitdem auf Verbotsnormen der europäischen Marktmissbrauchsverordnung verweisen, die jedoch erst seit dem 3. Juli 2016 gilt. Der Angeklagte und die Nebenbeteiligten hatten gegen das Urteil Revision eingelegt mit der Begründung, dass am 2. Juli 2016 eine Strafbarkeitslücke entstanden sei. Diese hätte dann auch alle älteren noch offenen Fälle betroffen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview: „Verfolgt vom Betrug – was nun?“

Rechtsanwalt Jens Reiime im Gespräch über die gefälschte BaFin-Website verfolgn(.)com und die...

Allgemeines

Keine Insolvenz mangels Masse und die Anlegerschauen in die Röhre

51 IN 11/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Gallus...

Allgemeines

Insolvenz:NGT Neue Gusstechnik GmbH

Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 532 IN 76/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...

Allgemeines

Die große Kuntz-Klamotte – Ein Possenspiel in drei Akten

Ort: Das ehrwürdige Haus des Balles – vulgo: HSVZeit: Winter 2025, zwischen...