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BaFin nimmt MARES MEDIA SE ins Visier: Verdacht auf unerlaubtes Wertpapierangebot ohne Informationsblatt

Peggy_Marco (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anhaltspunkte dafür, dass die MARES MEDIA SE in Deutschland Wertpapiere in Form von tokenisierten Genussrechten („MARES“-Token) öffentlich anbietet, ohne dabei das gesetzlich vorgeschriebene Wertpapier-Informationsblatt (WIB) vorzulegen. Eine rechtliche Ausnahme von dieser Pflicht ist nicht erkennbar.

Warum ein Informationsblatt Pflicht ist

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nur mit einem von der BaFin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Für Emissionen zwischen 1 und 8 Millionen Euro greift eine Ausnahme von der Prospektpflicht, doch dafür ist zwingend ein Wertpapier-Informationsblatt erforderlich. Dieses Dokument muss vor Veröffentlichung von der BaFin gestattet werden.

Das Informationsblatt soll sicherstellen, dass Anlegerinnen und Anleger die wichtigsten Angaben – wie Chancen, Risiken und Struktur des Produkts – klar und verständlich vorliegen haben. Auch bei kleineren Emissionen zwischen 100.000 Euro und 1 Million Euro gilt diese Pflicht.

Mögliche Verstöße und Folgen

Nach Auffassung der BaFin deutet das Vorgehen der MARES MEDIA SE darauf hin, dass die Token-Angebote rechtswidrig erfolgen. Ein Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 Abs. 1 WpPG dar.
Die möglichen Konsequenzen:

  • Geldbußen von bis zu 700.000 Euro,

  • Haftung der Anbieter für fehlende oder fehlerhafte Angaben (§§ 11, 15 WpPG),

  • und ein erheblicher Vertrauensschaden bei potenziellen Anlegern.

Begrenzte Rolle der BaFin

Wichtig ist: Im Rahmen des Gestattungsverfahrens prüft die BaFin nur, ob das Informationsblatt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob diese verständlich und widerspruchsfrei sind. Die Behörde kontrolliert nicht, ob die Angaben korrekt sind oder ob das Geschäftsmodell seriös und tragfähig ist. Diese Verantwortung liegt beim Anbieter.

Warnung an Anlegerinnen und Anleger

Die BaFin rät dringend, Investitionen in Wertpapiere nur dann zu tätigen, wenn ein gültiges Prospekt oder ein gestattetes Informationsblatt vorliegt. Verbraucher können dies jederzeit in der offiziellen Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ der BaFin überprüfen. Wer ohne diese Informationen investiert, setzt sein Geld einem erhöhten Risiko aus – gerade bei neuen und oft intransparenten Produkten wie tokenisierten Wertpapieren.

Einordnung

Der Fall verdeutlicht, dass der Markt für digitale Finanzprodukte weiterhin ein Einfallstor für Rechtsverstöße ist. Anbieter werben mit Innovation und Renditechancen, doch oft fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmechanismen. Für Anleger bedeutet das: Genau hinsehen, Dokumente prüfen und Vorsicht walten lassen, bevor Kapital in solche Produkte fließt.

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