Startseite Vorsicht BAFIN BaFin konsultiert Änderung der Inhaberkontrollverordnung
BAFIN

BaFin konsultiert Änderung der Inhaberkontrollverordnung

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat den Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV) zur Konsultation gestellt.

Grund für die Überarbeitung sind gemeinsame Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden für Banken, Versicherer und den Wertpapierhandel (EBA, EIOPA und ESMA) zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Finanzsektor. Darüber hinaus musste die InhKontrollV an das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG) angepasst werden. Dieses Gesetz wurde zudem, ebenso wie das Gesetz über das Kreditwesen (KWG), im Rahmen des Risikoreduzierungsgesetzes (RiG) erneut geändert.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 11. Juni 2021 ausschließlich per E-Mail an Konsultation-05-21@bafin.de mit dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 05/2021“ entgegen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Warnung vor Stellenangebot auf vios‑beratung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...

BAFIN

Warnung vor blitzkonto.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....

BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...