Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev – was betroffene Anleger jetzt tun sollten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die DFS – Asset Management GmbH aus München eine einschneidende Maßnahme ergriffen. Mit Bescheid vom 26. Februar 2026 ordnete die Finanzaufsicht an, dass das Unternehmen sein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft sofort einstellen und die angenommenen Gelder abwickeln muss.
Die Behörde erklärte dazu wörtlich:
„Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. Februar 2026 angeordnet, dass die DFS – Asset Management GmbH das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.“
Die Gesellschaft trat auch unter der Bezeichnung „DFS – Die Finanzstrategen“ auf und bot Anlegern Investitionen über sogenannte Inhaber-Teilschuldverschreibungen verschiedener Serien an.
Doch laut BaFin erfüllten diese Angebote rechtlich die Kriterien eines Einlagengeschäfts nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) – ohne dass das Unternehmen die notwendige Erlaubnis besaß.
Wir haben darüber mit der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Kerstin Bontschev gesprochen.
„Die BaFin sieht hier ein unerlaubtes Einlagengeschäft“
Frage: Frau Bontschev, was genau hat die BaFin bei der DFS – Asset Management GmbH beanstandet?
Kerstin Bontschev:
Die BaFin kommt zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen Gelder von Anlegern entgegengenommen hat, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass dafür rechtlich ordnungsgemäße Schuldverschreibungen ausgegeben wurden. Damit handelt es sich aus Sicht der Aufsicht um ein klassisches Einlagengeschäft.
Und ein solches Geschäft darf in Deutschland nur betrieben werden, wenn man eine Banklizenz beziehungsweise eine entsprechende BaFin-Erlaubnis hat. Diese lag hier offenbar nicht vor.
„Die Gesellschaft muss die Gelder zurückzahlen“
Frage: Was bedeutet die Abwicklungsanordnung konkret?
Bontschev:
Die BaFin verpflichtet das Unternehmen, die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzuzahlen.
Die Aufsicht formuliert dazu klar:
„Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die DFS – Asset Management GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.“
Das Ziel der BaFin ist also, die unerlaubte Geschäftstätigkeit zu stoppen und die Anlegergelder möglichst schnell zurückzuführen.
„Der Bescheid gilt sofort“
Frage: Kann das Unternehmen sich gegen die Entscheidung wehren?
Bontschev:
Ja, grundsätzlich kann das Unternehmen rechtlich dagegen vorgehen. Allerdings weist die BaFin ausdrücklich darauf hin:
„Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.“
Das bedeutet: Die Anordnung gilt sofort, auch wenn noch Rechtsmittel eingelegt werden könnten.
Was Anleger jetzt tun sollten
Frage: Was raten Sie betroffenen Anlegern jetzt?
Bontschev:
Zunächst einmal sollten Anleger Ruhe bewahren, aber aktiv werden. Wichtig sind jetzt einige konkrete Schritte:
1. Vertragsunterlagen prüfen
Alle Unterlagen zu den Zeichnungen – insbesondere zu den Serien der „Inhaber-Teilschuldverschreibungen“ – sollten gesammelt und geprüft werden.
2. Rückzahlungsansprüche dokumentieren
Anleger sollten genau feststellen, wie viel Geld investiert wurde und welche Ansprüche bestehen.
3. Kontakt zum Unternehmen aufnehmen
Da die BaFin eine Rückzahlung angeordnet hat, sollten Anleger ihre Rückzahlungsansprüche schriftlich geltend machen.
4. Rechtliche Beratung prüfen
Gerade wenn größere Beträge betroffen sind, kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein, etwa um zusätzliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.
5. Entwicklungen beobachten
Wichtig ist auch zu verfolgen, ob es weitere Maßnahmen der BaFin oder ein mögliches Insolvenzverfahren gibt.
BaFin greift zunehmend gegen unerlaubte Finanzgeschäfte durch
Der Fall zeigt erneut, dass die Finanzaufsicht verstärkt gegen Unternehmen vorgeht, die Bankgeschäfte ohne Erlaubnis betreiben.
Für Anleger gilt: Wenn Finanzprodukte Rückzahlung und feste Renditen versprechen, sollten sie besonders genau prüfen, ob der Anbieter über eine BaFin-Erlaubnis verfügt.
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev fasst es so zusammen:
„Der Eingriff der BaFin ist ein klares Signal: Unternehmen dürfen keine bankähnlichen Geschäfte betreiben, ohne die erforderliche Erlaubnis zu besitzen. Für Anleger ist jetzt entscheidend, ihre Ansprüche frühzeitig zu sichern.“

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