Startseite Allgemeines BaFin ermittelt gegen die SHARE BNB LTD
AllgemeinesAnlegerschutz

BaFin ermittelt gegen die SHARE BNB LTD

Noupload (CC0), Pixabay
Teilen

BaFin ermittelt gegen die SHARE BNB LTD

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die SHARE BNB LTD, Großbritannien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die SHARE BNB LTD unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Das Unternehmen dient Interessenten den anteiligen Erwerb von Immobilien an. Es werden dabei eine Mindestrendite und die unbedingte Rückzahlbarkeit der Anlage zugesagt. Die behauptete Zusammenarbeit mit der Airbnb Inc. kann bislang nicht verifiziert werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Keine Insolvenz Mangels Masse:AS Vermögensverwaltungs GmbH

3608 IN 6429/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. AS...

Allgemeines

Weltwirtschaftskrise und Trump ist Schuld

Der Krieg zwischen Israel/USA und Iran kann die Weltwirtschaft stark treffen –...

Allgemeines

Der Titel „Bundeskanzler“

Der Titel „Bundeskanzler“ ist kein Zufall, sondern historisch gewachsen – und sagt...

Allgemeines

DLT Securities GmbH Bußgeld der Bafin

Interviewer: Herr Linnemann, die BaFin hat gegen die DLT Securities GmbH ein...