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BaFin ermittelt gegen die Nordic Financial Services

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Nordic Financial Services keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Nordic Financial Services, New York, USA, und Stockholm, Schweden, nimmt Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen die Vermittlung von Exchange Traded Funds (ETF) und Discountzertifikaten bestimmter Emittenten anzubieten. In diesem Zusammenhang stellt die Anbieterin auch eine „Gewährleistungsgarantie“ aus. Auf ihrer Website nordicfinancialservices.com stellt sich die Gesellschaft zudem als Vermögensverwaltung dar.

Damit ist die Annahme gerechtfertigt, dass die Nordic Financial Services unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

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