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BaFin ermittelt gegen AlphasCrypto: Warnung vor unerlaubten Finanzdienstleistungen

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor den Angeboten der „AlphasCrypto“. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website alphascrypto.co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. „AlphasCrypto“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und hat keine Verbindung zu den von der britischen Financial Conduct Authority beaufsichtigten Unternehmen Alpha FX Limited und Alpha FX Europe Limited, die in Deutschland lizenziert sind.

Zuvor betrieb „AlphasCrypto“ die Website alphascrypto.com, vor der die BaFin bereits am 17. Oktober 2023 gewarnt hatte. Beide Websites sind inhaltlich vollständig identisch.

In Deutschland benötigen Anbieter von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin. Einige Unternehmen bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Diese Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

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