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BaFin erlaubt Provisionsabgabe

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Die Finanzaufsicht BaFin macht jetzt den Weg für eine Beteiligung der Kunden an den Provisionen frei. „Die Erstattung der Abschlussgebühr für Bausparverträge durch Vermittler werde ich nicht mehr grundsätzlich als Abweichung von den Bedingungen der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge ansehen“, teilt der Mitarbeiter der BaFin mit. Unglaublich, wenn man diese Zeilen im Handelsblatt liest. Noch im Jahre 2005 hatte die BaFin die Bausparkassen aufgefordert solche Provisionsweitergaben zu unterbinden. Nun also die 100% Kehrtwende. Es ist auch wieder ein Teilaufbruch veralteter Strukturen und Bestimmungen, hier zum Beispiel das Provisionsabgabeverbot an Kunden. Welche Auswirkungen diese Stellungnahme der BaFin zukünftig dann auf das Tagegeschäft der Versicherungsvermittler haben wird, wird man abwarten müssen.

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