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BaFin deckt Bilanzierungsfehler bei KAP AG auf – Unstimmigkeiten im IFRS-Konzernabschluss 2023

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei ihrer Prüfung des Konzernabschlusses der KAP AG zum 31. Dezember 2023 mehrere Verstöße gegen die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) festgestellt. Nach Einschätzung der Aufsicht enthält der veröffentlichte Abschluss wesentliche Fehler, die zu einer unzutreffenden Darstellung der Finanzlage geführt haben könnten.

Konkret bemängelte die BaFin, dass in den sonstigen betrieblichen Erträgen ein Betrag von 1,1 Millionen Euro ausgewiesen wurde, der nicht erfolgswirksam, sondern erfolgsneutral hätte erfasst werden müssen. Damit wurde das operative Ergebnis des Konzerns unzutreffend dargestellt.

Darüber hinaus fehlten verpflichtende Angaben zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, ebenso wie eine Aufgliederung der Vermögenswerte und Schulden aus einer Unternehmensveräußerung. Besonders kritisch bewertet die BaFin auch, dass die Angaben zu Beziehungen mit nahestehenden Personen (Related Parties) nicht vollständig waren – ein zentraler Punkt, der für Transparenz im Konzernabschluss sorgt und mögliche Interessenkonflikte offenlegen soll.

Das von der KAP AG veröffentlichte Konzernjahresergebnis nach Steuern belief sich für das Geschäftsjahr 2023 auf minus 0,1 Millionen Euro. Ob die festgestellten Fehler unmittelbare Auswirkungen auf dieses Ergebnis haben, bleibt offen, doch sie werfen Fragen zur Qualität der Finanzberichterstattung und internen Kontrollen im Unternehmen auf.

BaFin übernimmt Bilanzaufsicht vollständig
Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin alleinige Bilanzkontrollbehörde in Deutschland. Sie prüft eigenständig die Rechtmäßigkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen kapitalmarktorientierter Unternehmen auf Grundlage des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Nach § 109 Absatz 2 WpHG ist die Aufsicht verpflichtet, festgestellte Fehler öffentlich bekannt zu machen, um Transparenz im Kapitalmarkt zu gewährleisten und das Vertrauen der Anleger zu stärken.

Bedeutung für Anleger und Kapitalmarkt
Für Anlegerinnen und Anleger ist die Bekanntmachung ein wichtiges Warnsignal. Fehler in der Rechnungslegung können das Bild eines Unternehmens erheblich verzerren – insbesondere, wenn sie das operative Ergebnis oder die Darstellung der Liquidität betreffen. Die Korrektur solcher Mängel ist für Investoren relevant, da sie Rückschlüsse auf die tatsächliche Ertragskraft und die Verlässlichkeit der Unternehmensführung zulässt.

Die BaFin-Bilanzkontrolle unterstreicht einmal mehr, dass korrekte und vollständige Finanzinformationen für börsennotierte Unternehmen unerlässlich sind. Sie bilden die Grundlage für das Vertrauen der Kapitalmärkte und schützen Anleger vor Fehlentscheidungen, die durch fehlerhafte Berichterstattung entstehen könnten.

Fazit:
Mit der Feststellung von Bilanzierungsfehlern bei der KAP AG zeigt die BaFin erneut ihre konsequente Haltung gegenüber Verstößen gegen internationale Rechnungslegungsstandards. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig eine präzise, transparente und regelkonforme Finanzberichterstattung ist – nicht nur im Interesse der Aufsicht, sondern vor allem zum Schutz der Anleger.

BaFin rügt fehlerhaften IFRS-Konzernabschluss der KAP AG – Mängel bei Angaben und Bilanzierung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Konzernabschluss der KAP AG zum 31. Dezember 2023 mehrere Verstöße gegen die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) festgestellt. Nach ihrer Prüfung seien wesentliche Angaben fehlerhaft oder unvollständig gewesen.

So enthielten die sonstigen betrieblichen Erträge einen Betrag von 1,1 Millionen Euro, der nach IFRS nicht erfolgswirksam, sondern erfolgsneutral hätte verbucht werden müssen. Außerdem fehlten Pflichtangaben zu Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie eine Aufgliederung der Vermögenswerte und Schulden aus einer Unternehmensveräußerung. Auch die Angaben zu Beziehungen mit nahestehenden Personen (Related Parties) waren unvollständig.

Das von der KAP AG veröffentlichte Konzernjahresergebnis nach Steuern lag bei minus 0,1 Millionen Euro. Ob und in welchem Umfang die festgestellten Mängel dieses Ergebnis beeinflusst haben, bleibt unklar.

Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein für die Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig (§§ 107 ff. WpHG). Werden Fehler entdeckt, muss die Aufsicht sie gemäß § 109 Absatz 2 WpHG öffentlich bekannt machen, um Transparenz zu schaffen und das Vertrauen des Kapitalmarktes zu stärken.

Für Anlegerinnen und Anleger ist der Fall ein Hinweis auf mögliche Schwächen im internen Kontrollsystem und im Finanzreporting der Gesellschaft. Die BaFin betont, dass ordnungsgemäße, nachvollziehbare Abschlüsse eine wesentliche Grundlage für informierte Anlageentscheidungen und stabile Finanzmärkte darstellen.

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