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BaFin: Bekanntmachung über eine Verschmelzung

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über eine Verschmelzung

Vom 5. Januar 2022

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gemäß § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch Verfügung vom 30. Dezember 2021 die Verschmelzung der Sterbekasse für die Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See VVaG als übertragende Gesellschaft und der SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG als übernehmende Gesellschaft genehmigt.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Sterbekasse für die Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See VVaG (3153)
44781 Bochum

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft
Sterbegeldversicherung VVaG (3079)
Postfach 10 24 08
44724 Bochum

Bonn, den 5. Januar 2022

VA 22–I 5000–3079–2021/​0001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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