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Axiom Asset 1 GmbH & Co. KG – Jahresfehlbetrag von über 2 Millionen Euro

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Die Captiva Capital Partners III L.P. mit Sitz in London (Großbritannien), ist das Mutterunternehmen der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von einbezogenen Unternehmen zum 31. Dezember 2014 aufstellt. Der Konzernabschluss der Captiva Capital Partners III L.P. wird in London (Großbritannien) offengelegt. Die Luxembourg Capital Partners III SCA mit Sitz in Luxemburg (Luxemburg) ist das Mutterunternehmen der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von einbezogenen Unternehmen zum 31. Dezember 2014 aufstellt. Der Konzernabschluss der Captiva Capital Partners III L.P., London (Großbritannien) wird in Luxemburg (Luxemburg) als befreiender Konzernabschluss für die Luxembourg Capital Partners III SCA, Luxemburg (Luxemburg) offengelegt.

Hier hatten Anleger, bei der Axiom Asset I,in Immobilien investiert, bangen möglicherweise jetzt um das von ihnen eingesetzte Kapital, denn das könnte diese Passage in der Bilanz bedeuten. Zitat

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 6.402) betreffen ein mit Vertrag vom 27. August 2007 aufgenommenes Darlehen. Die Darlehensverbindlichkeit sollte bis zum 12. September 2012 getilgt werden.

Aufgrund der am 11. September 2012, am 11. September 2013 und am 20. Oktober 2014 geschlossenen Nachträge zur Darlehnsvereinbarung mit dem Kreditinstitut wurde die Laufzeit des entsprechenden Darlehens erst bis zum 12. September 2013, dann bis zum 30. September 2014 und schließlich bis zum 31. März 2015 verlängert.

Das Management geht davon aus, dass mit dem Kreditinstitut über eine erneute Verlängerung verhandelt oder eine Refinanzierung des Darlehens vorgenommen wird, falls eine Veräußerung des Immobilienbestandes bis zum Ablauf der Darlehenslaufzeit nicht erfolgen kann. Die Gesellschaft ist ohne eine weitere Verlängerung der Darlehenslaufzeit oder eine Veräußerung der Immobilien nicht in der Lage, das Darlehen zu bedienen.

Der Kredit ist durch Grundpfandrechte auf die in seinem Rahmen erworbenen oder refinanzierten Objekte besichert, durch Pfandrechte auf Bankkonten, in Bezug auf Forderungen aus gegenwärtigen und künftigen Miet- und Pachtverträgen sowie den Ansprüchen aus Versicherungsverträgen der Darlehensnehmerin. Des Weiteren sind sämtliche künftigen Forderungen und Ansprüche, die aus den Beleihungsobjekten entstehen könnten, abgetreten worden. Es wurde eine Cash-Sweep-Vereinbarung getroffen, wonach die Gesellschaft verpflichtet ist, die wesentlichen Geldzuflüsse zur Tilgung des Darlehens zu verwenden. Darüber hinaus wurden die Kommanditanteile der Gesellschafterin verpfändet.

Nun, dann hätte man auch schreiben können: „Die Bank gewinnt immer.“

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