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AXA WORLD FUNDS – weitreichende Beschlüsse gefordert

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AXA WORLD FUNDS (kurz: „AXA WF“) Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital (Société d’Investissement à Capital Variable) Eingetragener Geschäftssitz: 49, avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg Handels- und Firmenregister (RCS) Luxemburg B-63116

Hiermit laden wir Sie gern ein, an der

außerordentlichen Hauptversammlung

von AXA World Funds teilzunehmen, die am 30. September 2016 um 11 Uhr (Luxemburger Zeit) an der Adresse: 49, Avenue J-F Kennedy, L-1855 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, stattfindet und folgende Tagesordnung hat:

1)

Verabschiedung der Änderung und Aktualisierung von Artikel 10 der Gesellschaftssatzung („Satzung“), um die Erwähnung des Datums und Zeitpunktes der Jahreshauptversammlung zu streichen. Diese muss spätestens 4 Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres abgehalten werden.

Der erste Absatz von Artikel 10 lautet demnach folgendermaßen:

„In Übereinstimmung mit der luxemburgischen Gesetzgebung erfolgt die Jahreshauptversammlung innerhalb von vier (4) Monaten nach dem Ende des jeweiligen Geschäftsjahres am eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft in Luxemburg oder an einem anderen Ort, der in dem Einberufungsschreiben für diese Versammlung festgelegt wird. Die Jahreshauptversammlung kann im Ausland abgehalten werden, wenn gemäß Beurteilung des Verwaltungsrats außerordentliche Umstände dies erfordern.“

2)

Verabschiedung der Änderung und Aktualisierung von Artikel 4 der Satzung, um die Bedingungen zu streichen, unter denen die Verlegung des eingetragenen Geschäftssitzes der Gesellschaft möglich ist, (i) wenn dies nach luxemburgischer Gesetzgebung gestattet ist und (ii) wenn dies der für Handelsgesellschaften üblichen Praxis entspricht.

Der zweite Absatz von Artikel 4 lautet demnach folgendermaßen:

„Der Verwaltungsrat kann weiterhin beschließen, den eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft dauerhaft innerhalb einer Gemeinde oder in eine andere Gemeinde im Großherzogtum Luxemburg zu verlegen und diese Satzung entsprechend zu ändern.“

3)

Verabschiedung der koordinierten Satzung

4)

Verschiedenes

Der Entwurf der überarbeiteten Satzung ist zur Einsichtnahme am eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft erhältlich.

Die erforderliche Beschlussfähigkeit für die Beratung der Tagesordnung und die Abstimmung darüber liegt bei mindestens 50 Prozent der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und jeder Beschluss der Tagesordnung muss mit mindestens zwei Dritteln der auf der Sitzung abgegebenen gültigen Stimmen verabschiedet werden.

Die Ermittlung der Beschlussfähigkeit und der Mehrheit für diese außerordentliche Hauptversammlung hängt von den von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ab, die sich fünf Tage vor der Hauptversammlung („Stichdatum“) bis Mitternacht (Luxemburger Zeit) in Umlauf befinden. Die Ermittlung der Rechte eines Anteilseigners zur Teilnahme an und Abstimmung auf der außerordentlichen Hauptversammlung hängt ab von den Aktien, die dieser Anteilseigner am Stichtag hält.

Bei Nichterreichen der Beschlussfähigkeit auf dieser außerordentlichen Hauptversammlung wird nach den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung eine zweite Hauptversammlung mit derselben Tagesordnung einberufen.

Die zweite Hauptversammlung kann unabhängig vom Anteil des anwesenden oder vertretenen Gesellschaftskapitals beraten.

Jede einzelne Aktie berechtigt zu einer Stimme. Ein Anteilseigner kann sich auf jeder Sitzung vertreten lassen.

Wenn Sie nicht persönlich an dieser Sitzung teilnehmen können, dann schicken Sie der Gesellschaft bitte bis spätestens 28. September 2016 das beiliegende ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Bevollmächtigungsformular per Post an die unten genannte Adresse. Unabhängig von dieser formalen Vorschrift können Sie auch eine Kopie per Fax an folgende Nummer schicken: (+ 352) 464 010 413.

Anteilseigner, die an der Sitzung teilnehmen möchten, sollten ihre Teilnahme bis spätestens 28. September 2016 per Einschreiben an folgende Adresse der Gesellschaft bestätigen:

State Street Bank Luxembourg S.C.A.
49, Avenue J-F Kennedy
L-1855 Luxemburg
Zu Händen von Marie-Hélène Iagnemma

Mit freundlichen Grüßen,

Der Vorstand

Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch am Sitz der Deutschen Informationsstellen AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Im MediaPark 8a, D-50670 Köln und Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG &Co. KGaA, Unter Sachsenhausen 4, D-50667 Köln, kostenlos und in Papierform erhältlich.

Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6-8, 1010 Wien, während der normalen Geschäftszeiten kostenlos in Papierform erhältlich.

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