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Autarsys GmbH stellt Insolvenzantrag – Gericht ordnet Sicherungsmaßnahmen an

geralt (CC0), Pixabay
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Die Berliner Autarsys GmbH, mit Sitz in der Bruno-Bürgel-Weg 69–81 in 12439 Berlin, hat Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat daraufhin ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und erste Maßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens getroffen.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde aus Berlin bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und den Geschäftsbetrieb in geordneten Bahnen zu halten. Die Gesellschaft, die durch die Geschäftsführer Erich Bosch und Matthias Roß vertreten wird, darf fortan nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.

Zudem ist der Autarsys GmbH untersagt, Außenstände selbst einzuziehen. Auch Dritte – insbesondere Schuldner der GmbH – dürfen Zahlungen nur noch direkt an den vorläufigen Verwalter leisten.

Zwangsvollstreckungen gestoppt

Um die wirtschaftliche Substanz der Firma zu erhalten, hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – etwa Pfändungen oder Arrestbeschlüsse – vorübergehend untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden eingestellt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.

Einsichts- und Auskunftsrechte für Insolvenzverwalter

Der vorläufige Verwalter erhält weitreichende Befugnisse zur Sicherung der Insolvenzmasse. Dazu zählen die Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen, der Zugriff auf Konten und Forderungen sowie das Recht, Geschäftsräume zu betreten und Informationen bei Dritten – etwa Banken oder Behörden – einzuholen. Auch ein Insolvenzsonderkonto wird eingerichtet, um eingehende Gelder für eine mögliche spätere Insolvenzmasse zu sichern.

Wie es weitergeht

Der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg ist am 16. Oktober 2025 um 12:30 Uhr ergangen. Das vorläufige Verfahren dient dazu, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Eine Entscheidung über die endgültige Eröffnung steht noch aus. Gläubiger und andere Beteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb einer zweiwöchigen Frist sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen – etwa, wenn Zweifel an der internationalen Zuständigkeit des Gerichts bestehen.

Hintergrund:
Die Autarsys GmbH ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 150644 eingetragen. Das Unternehmen befasst sich mit der Entwicklung und Umsetzung von Energiespeicherlösungen und dezentralen Energieversorgungskonzepten, insbesondere für abgelegene Regionen und Schwellenländer.

 

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