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Australierin nach tödlichem Pilzgericht schuldig gesprochen

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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 Eine der bizarrsten und medial meistbeachteten Mordprozesse Australiens geht in die finale Phase: Erin Patterson, die Frau, die drei Verwandte mit einem giftigen Pilzgericht tötete, wird am Montag vom Obersten Gerichtshof des Bundesstaats Victoria verurteilt. Die 49-Jährige war zuvor für schuldig befunden worden, drei Menschen getötet und eine vierte Person versucht zu ermorden zu haben.

In einem Fall, der weltweit für Schlagzeilen sorgte und sogar mehrere Podcasts inspirierte, entschied sich das Gericht aufgrund des großen öffentlichen Interesses zu einer seltenen Maßnahme: Die Urteilsverkündung am Montagvormittag (Ortszeit) wird live aus dem Gerichtssaal übertragen.

Gift im Beef Wellington

Im Zentrum des Falls stand ein scheinbar harmloses Mittagessen am 29. Juli 2023 im australischen Leongatha. Patterson lud fünf Personen ein – darunter ihre ehemaligen Schwiegereltern Don und Gail Patterson, sowie Gails Schwester Heather Wilkinson und deren Ehemann Ian Wilkinson, ein örtlicher Pastor. Ihr Ex-Mann Simon Patterson, für den die Einladung ursprünglich auch galt, sagte kurzfristig ab – und überlebte so vermutlich das geplante Verbrechen.

Das Gericht stellte fest: Erin Patterson mischte sogenannte Knollenblätterpilze – eine der tödlichsten Pilzarten der Welt – in ein selbst zubereitetes Beef Wellington. Die Gäste erkrankten wenige Stunden nach dem Essen schwer und litten unter heftigem Erbrechen und Durchfall.

Gail und Heather starben am 4. August an multiplem Organversagen. Don folgte einen Tag später, nachdem ein Lebertransplantationsversuch gescheitert war. Ian Wilkinson überlebte nach fast zwei Monaten im Krankenhaus als Einziger.

Pilz gesammelt, Beweismittel entsorgt

Die Staatsanwaltschaft warf Patterson gezielte Täuschung und Vorsatz vor. Sie habe die tödlichen Pilze vermutlich selbst im Frühjahr 2023 gesammelt, nachdem sie auf einer öffentlich zugänglichen Naturbeobachtungs-Website deren Standort gesehen hatte. Noch am selben Tag soll sie einen Dörrapparat gekauft haben, der später mit Pilzresten und ihren Fingerabdrücken gefunden wurde – im Müll, entsorgt, während ihre Gäste im Krankenhaus lagen.

Patterson hatte zunächst behauptet, selbst ebenfalls krank geworden zu sein, was laut Anklage Teil ihrer „vier kalkulierten Täuschungen“ war: eine erfundene Krebserkrankung zur Einladung, die Vergiftung selbst, die vorgetäuschte eigene Erkrankung und eine systematische Vertuschung.

Auch digitale Beweise wie zurückgesetzte Handys und gelöschte Nachrichten deuten laut Ermittlern darauf hin, dass Patterson gezielt Spuren verwischte.

Verteidigung: Unfall aus Angst und Panik

Die Verteidigung hingegen sprach von einem tragischen Unfall. Patterson habe die Pilze versehentlich verwechselt und aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen später gelogen. Sie habe keinen Grund gehabt, ihre Gäste zu töten – sie sei finanziell abgesichert gewesen, lebte in einem großen Haus und hatte fast das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder, die ihre Großeltern sehr liebten.

Die Jury überzeugte das nicht. Nach einem zehnwöchigen Prozess und sechs Tagen Beratung fällten zwölf Geschworene im Juli das einstimmige Urteil: schuldig in allen Anklagepunkten. Laut australischem Recht dürfen weder ihre Namen noch Einzelheiten der Beratungen veröffentlicht werden.

Streit in der Familie?

Ein mögliches Motiv sah die Staatsanwaltschaft in zwischenmenschlichen Spannungen. Facebook-Nachrichten aus dem Jahr 2022 deuteten darauf hin, dass Patterson verärgert über die Zurückhaltung ihrer Schwiegereltern bei der Trennung von ihrem Mann war.

In einer Nachricht schrieb sie: „Ich will nichts mehr mit ihnen zu tun haben.“ In einer anderen heißt es wütend: „Diese Familie, ich schwöre bei Gott.“

Ob diese Aussagen letztlich den Ausschlag gaben, ist nicht bekannt – wohl aber, dass die Jury überzeugt war, dass Erin Patterson bewusst und mit Tötungsabsicht gehandelt hat.

Am kommenden Montag wird Richter Christopher Beale das Strafmaß verkünden. Beobachter rechnen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe, möglicherweise ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung.

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