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Auslieferung wegen illegaler Schleusung nach Frankreich zulässig

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Beschluss vom 3. März 2025 die Auslieferung eines Verfolgten nach Frankreich für zulässig erklärt. Dem Mann wird vorgeworfen, im Sommer 2023 an einer illegalen Schleusung von 67 Migranten über den Ärmelkanal beteiligt gewesen zu sein. Die Schleusung endete in einem Schiffsunglück, bei dem sieben Menschen ums Leben kamen und 60 weitere gerettet werden mussten.

Die französischen Behörden hatten die Auslieferung des Mannes beantragt, um ihn im Zusammenhang mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung strafrechtlich zu verfolgen. Der Verfolgte, der als Mitglied einer Schleuserorganisation agiert haben soll, wurde im Februar 2025 am Frankfurter Flughafen festgenommen.

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts entschied, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Auslieferung erfüllt sind. Zusätzlich ordnete das Gericht die Auslieferungshaft an, da der Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und die Gefahr besteht, dass er sich dem Verfahren entzieht.

Die Entscheidung ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden.

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