„Skip to main content“ – gern, direkt zur Stelle, wo ein amtierender Präsident wieder einmal droht, Rosie O’Donnell die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Rechtsgrundlage? Ein verzerrtes Foto und viel Trotz. Dumm nur: O’Donnell ist in New York geboren. Das nennt sich Geburtsrecht (14. Zusatzartikel). Die Verfassung winkt müde und fragt, ob sie noch irgendwer gelesen hat.
Auf Truth Social tönt es seit 3. September: Man denke „ernsthaft“ über den Entzug nach. Begründung: „kein Great American“. Juristisch bahnbrechend — im Genre Gefühlsgesetzgebung. Im Juli gab’s dieselbe Drohung schon mal, garniert mit dem Vorschlag, sie möge „in Irland bleiben“. Kleiner Haken: US-Bürger verlieren ihre Staatsbürgerschaft nicht, nur weil sie zusätzlich eine andere annehmen. Multitasking ist legal, auch beim Pass.
O’Donnell wiederum erklärt, sie sei gegangen, weil es „traurig und beängstigend“ wurde – u. a. wegen Angriffen auf trans Menschen. Zwei Welten, zwei Timelines: hier Menschenrechte, dort Caps-Lock-Patriotismus.
Der Rest ist Folklore: Die Fehde läuft seit „The View“ 2006, als O’Donnell Trumps „moralische Autorität“ verspottete. Seitdem wird Politik als Reality-TV fortgesetzt: Drohung, Post, Klick, Repeat.
Fazit: Verfassung 1, Show 0 – vorerst. Aber bleiben Sie dran: In der nächsten Folge erfährt Staatsrecht vielleicht, dass es nur ein „Vorschlag“ war.
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