Aurubis AG – Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Aurubis AG

Hamburg

WKN 676 650 /​ ISIN DE 000 676 650 4

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/​oder
Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder
Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und
zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie Schaffung eines neuen Bedingten
Kapitals 2022 und entsprechende Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der Aurubis AG, Hamburg, hat am 17. Februar 2022 zu Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 16.02.2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu € 500.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von solchen Schuldverschreibungen im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Begründung Wandlungs- bzw. Optionsrechte für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu € 11.508.920,32 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen (im Folgenden jeweils „Bedingungen“) der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen können auch eine Wandlungs- bzw. Optionspflicht von Inhabern bzw. Gläubigern, einschließlich der Verpflichtung zur Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts, sowie ein Andienungsrecht der Gesellschaft zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft vorsehen (in beliebiger Kombination), und zwar zu beliebigen Zeitpunkten, insbesondere auch zum Ende der Laufzeit.

Des Weiteren hat die Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 zur Bedienung der Schuldverschreibungen im Falle der Ausnutzung der Ermächtigung ein neues Bedingtes Kapitals 2022 beschlossen. Danach wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 11.508.920,32 durch die Ausgabe von bis zu 4.495.672 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von € 2,56 bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2022) und § 4 Abs. 3 der Satzung entsprechend neu zu fassen.

Die Ermächtigung zur Ausgabe der Schuldverschreibungen sowie die Schaffung des Bedingten Kapitals 2022 erfolgten nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 20. Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 6. Diese Ermächtigung enthält u. a. auch Regelungen zur Bezugsrechtsgewährung und zur Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen.

Der vollständige Beschluss über diese Ermächtigung ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg hinterlegt. Die Eintragung des Beschlusses über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2022 sowie die entsprechende Satzungsänderung in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Hamburg (HRB 1775) erfolgten am 28. Februar 2022.

 

Hamburg, im September 2022

Aurubis AG

Der Vorstand

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