Der Streit zwischen der KI-Firma Anthropic und dem US-Verteidigungsministerium hat offenbar zu einem deutlichen Anstieg der Downloadzahlen des KI-Tools Claude geführt. Im Apple App Store lag Claude zeitweise sogar vor ChatGPT des Konkurrenten OpenAI. Auch in Österreich belegte die App zuletzt Platz eins der Download-Charts – noch vor ID Austria und ChatGPT.
Pentagon stuft Anthropic als Sicherheitsrisiko ein
Claude war bis vor Kurzem das einzige KI-Tool, dessen Nutzung im Pentagon erlaubt war. Verteidigungsminister Pete Hegseth ordnete jedoch am Freitag an, das Unternehmen Anthropic als „Sicherheitsrisiko in der Lieferkette“ einzustufen.
Demnach dürfen künftig keine Auftragnehmer, Lieferanten oder Partner, die mit dem US-Militär zusammenarbeiten, kommerzielle Beziehungen zu Anthropic unterhalten.
Hintergrund ist offenbar eine Grundsatzentscheidung des Unternehmens: Anthropic hatte erklärt, an bestimmten „roten Linien“ bei der Nutzung seiner KI festhalten zu wollen. Demnach wolle man seine Technologie nicht für staatliche Massenüberwachung im Inland oder für vollautonome Waffensysteme zur Verfügung stellen.
Anthropic kündigte an, gerichtlich gegen das Verbot vorzugehen. Kurz darauf ließ US-Präsident Donald Trump die KI-Technologie des Unternehmens auch aus anderen US-Bundesbehörden entfernen.
Kritik an Kooperation zwischen OpenAI und Pentagon
Parallel dazu geriet auch OpenAI unter Druck. Firmenchef Sam Altman hatte am selben Tag eine Vereinbarung mit dem US-Verteidigungsministerium bekanntgegeben, das sich seit dem vergangenen Jahr offiziell „Kriegsministerium“ nennt.
Nach einer Welle der Kritik – sowohl von außen als auch aus dem eigenen Unternehmen – kündigte Altman am Montag an, die Vereinbarung überarbeiten zu wollen.
„Wir haben mit dem Kriegsministerium daran gearbeitet, einige Ergänzungen in unsere Vereinbarung aufzunehmen, um unsere Prinzipien sehr deutlich zu machen“, schrieb Altman auf der Plattform X.
Eine der Änderungen sehe vor, dass das Pentagon zugesichert habe, OpenAI-Dienste nicht von militärischen Geheimdiensten wie der NSA nutzen zu lassen. Sollte eine Zusammenarbeit mit solchen Behörden erfolgen, wäre dafür eine gesonderte Vertragsänderung notwendig.
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