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Aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen

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Die BaFin hat den Entwurf des Rundschreibens zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) zur Konsultation gestellt. In den MaGo fasst die BaFin verschiedene Mindestanforderungen zusammen, die sie in Auslegung des zum 01.01.2016 reformierten Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission vom 10.10.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG formuliert hatte.

Ziel der MaGo ist es, übergreifende Aspekte zur Geschäftsorganisation soweit möglich ohne Wiederholungen der Anforderungen des VAG, der DVO und der EIOPA-Leitlinien zum Governance-System zusammenzuführen. Insbesondere werden auch zentrale Begriffe wie „Proportionalität“ oder „Verwaltungs-, Management– oder Aufsichtsorgan“ erläutert und erste Erfahrungen aus der Aufsichtspraxis unter Solvabilität II berücksichtigt.

Das Rundschreiben wird das mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehobene Rundschreiben 3/2009 zu den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) ersetzen. Adressaten der MaGo sind alle Unternehmen, die unter Solvabilität II fallen.

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