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Aufruf zu Bankenprotesten in Deutschland

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Die Proteste der Amerikaner gegen die Finanzindustrie könnten bald auch auf Deutschland abfärben. Es gibt Aufrufe zu bundesweiten Protestaktionen.

1 Komment

  • Irrsinn, jetzt rufen die Bilanzbetrüger zum Protest gegen die Bilanzbetrüger auf.
    Anbei meine Verfassungsbeschwerde gegen das FMSTG .vom 19.10.2008 , die gemäß verfassungswidrigen BverfGG nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

    Text : „ O.a.Gesetz verstößt gleich mehrfach gegen den Gleichheitsgrundsatz des GG.
    U. a. Beim Procedere, bei der Verkündung, beim Inkrafttreten, bei der Änderung des Insolvenzgesetzes, der Rechtsprechung des BverfG zur Finanzierung des Staates, GG Artikel 106 und – 114, die Rechnungslegung wird zumindest teilweise ausgeschlossen. Die gemäß GG 114 festgeschriebene Rechnungsprüfung kann somit nicht stattfinden.

    Warum der Gesetzgeber nach dem Gießkannenprinzip staatliche Gelder an die Macher der Armut verteilen will, kann ich nicht nachvollziehen. Die Wirtschaft hat es nach dem zweiten Weltkrieg
    mit einer Strategie der in Auftrag gegebenen Gutachten, der Korruption und des Medienmißbrauchs GG Artikel 18, geschafft, dass an den Universitäten Betriebswirtschaftliche Grundsätze zu Leitsätzen der Volkswirtschaft gemacht wurden. Heute wird Volkswirtschaft nach den Regeln des Wettbewerbs gelehrt. Volkswirtschaft muss den Erhalt des Staates zur Grundlage haben.

    Der Medienmissbrauch ist nur möglich , weil die gemäß GG installierten Kontrollgremien allesamt mit Parteipolitiker, deren Artverwandten, teilweise sogar mit führenden Politikern wie z.B.: Kurt Beck, Ministerpräsident von Rhld. – Pfalz besetzt sind.
    Wenn das Gesetz in Kraft treten sollte, werden im Bedarfsfall die Politiker und Professoren in den Aufsichtsräten der Bankinstitute zweimal vom Staat bezahlt. Wie weit die deutschen Banken gehen hat das dritte Reich gezeigt.

    Ich beantrage hiermit die richterliche Entscheidung gemäß GG und das Aussetzen des Inkrafttreten
    der Rechtskraft bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“

    Mit freundlichen Grüßen

    ( Gerhard Klefenz )

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