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Aufgepasst- hierauf macht die Verbraucherzentrale Bundesveband aufmerksam

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Anbieter von Telekommunikationsdiensten müssen Ihnen als Kunde seit dem 1. Juni 2017 ein Produktinformationsblatt aushändigen, das die wesentlichen Vertragsbestandteile übersichtlich darstellt. Das soll Ihnen unter anderem helfen, verschiedene Tarife sowie Angebote verschiedener Unternehmen zu vergleichen und den für Sie passenden Vertrag leichter finden zu können.

Vor Vertragsschluss sollen Sie nun übersichtlich erkennen können:

  • die Laufzeit des Vertrags
  • wie er sich nach Ablauf verlängert, beziehungsweise wie Sie ihn vor einer Verlängerung beenden können
  • welche Datenübertragungsraten Sie bekommen
  • welche Beschränkungen es eventuell beim Monatsvolumen gibt

Diese Informationen muss Ihnen Ihr Anbieter auch bei einer Vertragsverlängerung mitteilen, wenn sich einzelne Tarifbestandteile verändern. Zusätzlich müssen künftig Hinweise über den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit sowie Informationen zum Anbieterwechsel gegeben werden. Ab sofort können Sie diese im Online-Kundencenter einsehen, spätestens ab Dezember müssen sie auf der Rechnung erscheinen.

Durch die neuen Regelungen erfahren Sie mehr über die angebotenen Verträge. Wesentliche Informationen können nicht mehr so leicht im Kleingedruckten oder undurchsichtigen Tarifmodellen versteckt werden.

Die neuen Regeln – so geht’s in der Praxis

Vertragslaufzeiten, Datenvolumen und Kündigungsmöglichkeiten: Damit Sie zum für Sie besten Tarif kommen, erklären wir die wichtigsten Punkte der neuen Transparenz-Verordnung ausführlich:

So vergleichen Sie verschiedene Angebote

So prüfen Sie die Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses

Anbieter wechseln? So ermitteln Sie Ihren Kündigungstermin

Internetanschluss: So behalten Sie Ihren Datenverbrauch im Blick

Zwei Knackpunkte bleiben aus unserer Sicht:

  • Die zugesicherte Übertragungsrate muss künftig vom Anbieter genannt werden. Den Korridor, in dem sich die vertragsgemäße Leistung bewegt, legt er aber selbst fest. Heißt es dann zum Beispiel, dass Sie 1 bis 16 Megabit/Sekunde bekommen, ist das ein großer Korridor. Zusätzlich muss die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit angegeben sein – aber auch das ist nur eine weiche Anforderung. Gibt es zu bestimmten Tageszeiten zum Beispiel immer nur langsames Internet, nutzt Ihnen ein solcher Durchschnittswert nichts.
  • Für die Übertragungsrate kann der Anbieter ein eigenes Messinstrument angeben, welches für Sie intransparent bleibt. Wie schnell Ihr Internet ist, könnte also schöngerechnet werden. Nutzen Sie deshalb das unabhängige Messinstrument der Bundesnetzagentur unter www.breitbandmessung.de.

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