Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH
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| PLZ | Ort | Straße, Hausnummer | Größe, m2 | Grundbuch | Bezirk | Gemarkung | Blatt |
| 22041 | Hamburg | Kattunbleiche 30 | 2.254 | AG Hamburg-Wandsbek | Wandsbek | Hamburg | 6170 |
des Projektes „Apartments am Markt“ zu veräußern. Der potentielle Käufer hat eine entsprechende Interessenbekundung gegenüber der Muttergesellschaft der Emittentin abgegeben. Vorbehaltlich einer abschließenden Detailprüfung hat der Käufer einen Kaufpreis von 9.800.000 EUR im Rahmen einer Interessensbekundung angeboten.
Es wird seitens der Emittentin angestrebt, die Immobilie möglichst zu dem in der Interessensbekundung genannten Preis zu verkaufen. Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass aufgrund der Detailprüfung der Kaufinteressentin die Verhandlungen zu einem geringeren Kaufpreis führen könnten, wird der Mindestverkaufspreis von 9.700.000 EUR angesetzt.
II. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERÄUßERUNG DER IMMOBILIE
Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Immobilie
| PLZ | Ort | Straße, Hausnummer | Größe, m2 | Grundbuch | Bezirk | Gemarkung | Blatt |
| 22041 | Hamburg | Kattunbleiche 30 | 2.254 | AG Hamburg-Wandsbek | Wandsbek | Hamburg | 6170 |
bestehend aus einem Apartmenthaus mit vier Vollgeschosse, insgesamt 95 möblierten Apartments und einer Wohnfläche von insgesamt 3.077 m2 wird von der Emittentin zu einem Verkaufspreis von mindestens 9.700.000 EUR bis zum 31.12.2025 verkauft.“
III. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER ANLEIHEBEDINGUNGEN
Da im Falle des Verkaufes der Immobilie die Rückzahlung unter Nennwert erfolgt, ist zusätzlich eine Änderung der Anleihebedingungen notwendig.
Vor dem Hintergrund schlägt die Emittentin den Anleihegläubigern vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Ziffern 8.4.2 und 8.4.3 der Anleihebedingungen ( ISIN: DE000A2TSPQ0) werden wie folgt geändert:
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Die Höhe des Rückzahlungsbetrages wird von der Emittentin berechnet und kann bis zu 45 % des Nennbetrages betragen. |
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„Verkaufspreis“ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist entweder (a) im Falle einer außerordentlichen Beendigung der Laufzeit gemäß Ziff. 10.12 der Kaufpreis für den Verkauf der Immobilie abzgl. Verkaufsnebenkosten oder (b) im Falle einer Refinanzierung der Schuldverschreibungen der Verkehrswert der Immobilie gemäß dem jüngsten Verkehrswertgutachten oder (c) im Falle einer ordentlichen Beendigung der Laufzeit gemäß Ziff. 4.1 der Verkehrswert der Immobilie gemäß dem jüngsten Verkehrswertgutachten. |
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„Rücklagen“ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist die am Rückzahlungstag (ausschließlich) vorhandene Instandhaltungsrücklage. |
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„Restschuld“ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist die am Rückzahlungstag bestehende Hauptforderung des Bankdarlehens zzgl. etwaiger Vorfälligkeitsentschädigungen. |
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„Ausstehende Schuldverschreibungen“ hat die Bedeutung wie in Ziff. 3.5. definiert. |
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IV. VERFAHRENSHINWEISE ZUR ABSTIMMUNG IM ELEKTRONISCHEN ABSTIMMUNGSVERFAHREN
1. Rechtsgrundlagen für die Abstimmung im elektronischen Abstimmungsverfahren,
Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis
Gemäß Ziffer 10.4 der Anleihebedingungen erfolgt die Abstimmung der Anleihegläubiger über Veräußerungen der Immobilie mittels eines elektronischen Abstimmungsverfahrens. Gemäß Ziffer 10.7 der Anleihebedingungen ist die Beschlussfähigkeit für eine Abstimmung gegeben, wenn mindestens 50 % der im Zeitpunkt der Beschlussfassung Ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung teilnehmen. Beschlussfassungen erfordern zu ihrer Wirksamkeit die qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als Nein-Stimmen. Ein wirksam gefasster Mehrheitsbeschluss ist für alle Anleihegläubiger und die Emittentin verbindlich.
Die Beschlussfähigkeit für eine Abstimmung ist gegeben, wenn mindestens 50 % der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung teilnehmen. Beschlussfassungen erfordern zu ihrer Wirksamkeit eine qualifizierte Mehrheit (75 %) der abgegebenen Stimmen. Ein wirksam gefasster Mehrheitsbeschluss ist für alle Anleihegläubiger und die Emittentin bindend.
Die Emittentin stellt die Berechtigung zur Stimmabgabe anhand der eingereichten Nachweise fest und erstellt ein Verzeichnis der stimmberechtigten Gläubiger. Die Emittentin stellt ferner die Beschlussfähigkeit sowie die erforderliche Mehrheit für einen Beschluss fest. Die Emittentin ist berechtigt, die Aufgaben nach Satz 1 und 2 auf einen unabhängigen Abstimmungsleiter zu übertragen.
2. Rechtsfolgen bei wirksamem Zustandekommen des Beschlusses
Wenn die an der elektronischen Abstimmung teilnehmenden Anleihegläubiger beschlussfähig sind und einem Beschlussvorschlag mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen, hat dies insbesondere die Rechtsfolge, dass die gefassten Beschlüsse für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich sind, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht oder nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben. Die weiteren Rechtsfolgen ergeben sich aus den Ziffern 10.10. ff. der Anleihebedingungen.
3. Verfahren und Art der Abstimmung
Die Abstimmung im elektronischen Abstimmungsverfahren erfolgt mit Hilfe der Online-Wahl Software Polyas des Unternehmens Polyas GmbH.
Die Online-Stimmabgabe erfolgt dabei in 5 Schritten:
1. Die Anmeldung: Eingabe der Zugangsdaten
Der Zugang zum Online-Wahlsystem erfolgt mit zwei Zugangsdaten: Ihrer persönlichen Wähler-ID und einem einmalig-gültigen Passwort. Diese Daten erhalten vor Beginn des Abstimmungs-zeitraums (spätestens zwei Tage Beginn des Abstimmungszeitraums) per Mail zugesandt. Bitte prüfen Sie vor dem Beginn des Abstimmungszeitraums Ihren Spam Ordner in Ihrem Email Account, falls keine Email in Ihrem Postfach eingegangen sein sollte.
2. Bestätigung der Anmeldung: Die Anonymisierung
Das Wahlsystem prüft, ob Ihre Daten im Wählerverzeichnis hinterlegt sind. Nur bei vorhandener Wahlberechtigung wird der Zugang zum Wahlsystem freigegeben.
3. Die Online-Stimmabgabe: Ihre Wahlentscheidung
Nun wird der Stimmzettel angezeigt und Sie können abstimmen. Per Mausklick verteilen Sie Ihre Stimme auf der jeweiligen Abstimmung. Außerdem können Sie „ungültig“ abstimmen.
4. Überprüfung der Stimmabgabe
Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels wird Ihnen dieser nochmals zur Bestätigung angezeigt.
5. Abschluss der Stimmabgabe
Um den Wahlvorgang abzuschließen, loggen Sie sich aus dem Wahlsystem aus. Erst dann wird Ihr Stimmzettel übertragen. Die verwendeten Zugangsdaten können nicht erneut genutzt werden und der Stimmzettel liegt anonymisiert in der digitalen Wahlurne.
Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme innerhalb des Zeitraums
beginnend am 05.06.2025 um 0:00 Uhr (MEZ)
und
endend 18.06.2025 um 24:00 Uhr (MEZ)
(„Abstimmungszeitraum“)
durch elektronische Stimmabgabe gegenüber der Emittentin abgeben. Als Stimmabgabe gilt der Abschluss der Stimmabgabe (siehe Schritt 5 oben). Stimmabgaben, die nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums, also zu früh oder zu spät abgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.
Die Bekanntmachung dieser Aufforderung erfolgt durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Emittentin unter https://exporo.de/ir/projekt-80 .
Die Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses erfolgt auf der auf der Webseite der Emittentin unterhttps://exporo.de/ir/projekt-80 .
Einzelheiten zur Funktionsweise des elektronischen Abstimmungsverfahren werden ebenfalls ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aufforderung auf der Webseite der Emittentin unter https://exporo.de/ir/projekt-80 veröffentlicht.
4. Recht zur Teilnahme, Stimmrecht
An der Abstimmung ist jeder berechtigt, der während des Abstimmungszeitraums Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen WKN: A2TSPQ , ISIN: DE000A2TSPQ0 der Emittentin Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH ist.
Jede Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,- gewährt gemäß Ziffer 10.7 der Anleihebedingungen und § 6 SchVG in der Abstimmung jeweils eine Stimme. Die Beschlussfähigkeit für eine Abstimmung ist gegeben, wenn mindestens 50 % der im Zeitpunkt der Beschlussfassung Ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung teilnehmen. Beschlussfassungen erfordern zu ihrer Wirksamkeit die qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als Nein-Stimmen. Ein wirksam gefasster Mehrheitsbeschluss ist für alle Anleihegläubiger und die Emittentin verbindlich. Den Anleihegläubigern steht gegen das Ergebnis der Abstimmung der Rechtsweg nicht offen.
Entscheidend für das Stimmrecht ist die Inhaberschaft während des Abstimmungszeitraums.
5. Nachweis der Gläubigereigenschaft und Sperrvermerk
Die Anleihegläubiger haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung spätestens am dritten Tag vor Beginn der Abstimmung nachzuweisen. Hierzu ist die Übermittlung eines in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises des depotführenden Instituts mit einem Sperrvermerk erforderlich (der „Nachweis“). Der Nachweis hat
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– den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers, |
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– den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen, die am Tag der Ausstellung der Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind und |
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– eine Erklärung, wonach die vom betreffenden Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen für den Abstimmungszeitraum beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden |
zu enthalten.
Anleihegläubiger sollten sich wegen der Ausstellung des Besonderen Nachweises mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung setzen.
Anleihegläubiger, die den Nachweis nicht bis spätestens am dritten Tag vor Beginn der Abstimmung an die Emittentin per Mail an investment@exporo.com übermittelt haben, sind nicht stimmberechtigt.
WICHTIGER HINWEIS für Kunden mit einem Depot bei der Baader Bank AG:
Anleihegläubiger, die Ihre Anteile in einem von der EPH Investment GmbH (vormals Exporo Investment GmbH) vermittelten und betreuten Depot bei der Baader Bank AG halten, benötigen keinen Nachweis über einen Sperrvermerk und müssen diesen auch nicht bei der Emittentin einreichen. Im Rahmen der vorhandenen Vollmacht der EPH Investment GmbH werden alle Anleihen dieser Gattung für den kompletten Abstimmungszeitraum für Käufe, Verkäufe oder Überträge automatisch gesperrt.
6. Sonstige Unterlagen
Vom Tag der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe bis zum Ende des
Abstimmungszeitraums stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite https://exporo.de/ir/projekt-80 zur Verfügung:
• diese Aufforderung zur Stimmabgabe,
• die derzeit geltenden Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen,
V. HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ
Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Verordnung (EU) 2016/679 (DatenschutzGrundverordnung bzw. DSGVO). Der Schutz der personenbezogenen Daten der Anleihegläubiger und deren rechtskonforme Verarbeitung haben einen hohen Stellenwert. Die Emittentin wird alle gesetzlichen und behördlichen Datenschutzregelungen im Rahmen dieses elektronischen Abstimmungsverfahrens einhalten und folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten:
Kontaktdaten, Anzahl der von Ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen, Informationen zu Ihrem depotführenden Institut. Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich, um die gesetzlichen Pflichten (z.B. aus dem Schuldverschreibungsgesetz) zu erfüllen. Wir speichern Ihre Daten, solange dies durch gesetzliche Vorschriften (aus dem Steuerrecht und Schuldverschreibungsgesetz) vorgegeben ist. Ihre oben genannten Daten werden ggf. an weitere Dienstleister, z.B. Rechtsanwälte weitergeleitet, welche bei der Organisation der anstehenden Stimmabgabe unterstützen.
Hamburg, den 09.05.2025
Exporo Hamburg Kattunbleiche GmbH
Geschäftsführer Dr. Knut Riesmeier
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