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Aruna-Healing GmbH: Spirituelle Gesundheit trifft finanzielles Risiko bis zum Totalverlustrisiko – Genussrechte im Fokus

WOKANDAPIX (CC0), Pixabay
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Die Aruna-Healing GmbH aus Kolbermoor, tätig im Gesundheits- und Coachingbereich, sucht nach eigenen Angaben gezielt Anleger zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Angeboten werden sogenannte Genussrechte mit einer Mindestrendite von 5,25 % pro Jahr. Doch hinter dieser vermeintlich bodenständigen Anlageform verbirgt sich ein komplexes Konstrukt mit erheblichem Risiko – bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals.

🔎 Was steckt hinter dem Angebot?

Die Genussrechtsbeteiligung von Aruna-Healing ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3a Vermögensanlagengesetz als Small-Capital-Beteiligung ausgestaltet – maximal 20 Investoren, keine Prospektpflicht, keine Kontrolle durch die Finanzaufsicht.

Die Eckdaten:

  • Emissionsvolumen: 350.000 €

  • Mindestzeichnung: ab 20.000 €

  • Laufzeit: mindestens 5 Jahre

  • Kündigungsfrist: 2 Jahre zum Jahresende

  • Dividende: ab 5,25 % p.a. + Überschussdividende (15 % aus Jahresüberschuss)

  • Agio: 3 % auf den Beteiligungsbetrag

  • Rückzahlung: nur bei ausreichendem Eigenkapital zum Buchwert

Klingt strukturiert – birgt aber fundamentale Risiken.

⚠️ Genussrechte: Was Anleger unbedingt wissen müssen

Trotz professionell wirkender Aufmachung handelt es sich bei Genussrechten um eine unternehmerische Beteiligung ohne echte Sicherheiten für den Kapitalgeber. Die Gefahren im Detail:

1. Totalverlustrisiko

Der Gesetzgeber verpflichtet (§ 12 Abs. 2 VermAnlG) zur Offenlegung: Das eingesetzte Kapital kann vollständig verloren gehen. Kommt die Aruna-Healing GmbH in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder wird zahlungsunfähig, haben Anleger keinerlei Vorrang oder Rückgriff auf Sicherheiten.

2. Keine Kontrolle, kein Mitspracherecht

Trotz Beteiligung handelt es sich nicht um Anteile im klassischen Sinne. Anleger sind nicht stimmberechtigt, haben keinen Einblick in die Geschäftszahlen, keine Möglichkeit, Geschäftsentscheidungen zu beeinflussen.

3. Keine Aufsicht durch BaFin oder Wirtschaftsprüfer

Die sogenannte Small-Capital-Ausnahme bedeutet: Kein Prospekt, keine Veröffentlichungspflichten, keine externe Prüfung. Anleger investieren ohne belastbare Informationen zur Bonität oder Geschäftsentwicklung.

4. Zahlungen sind nicht garantiert

Dividenden und Rückzahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse. Bleiben diese aus – gibt es keine Auszahlung, keine Rendite, keine Rückzahlung.

5. Eingeschränkte Liquidität

Die Laufzeit beträgt mindestens 5 volle Jahre, Kündigung nur mit 2 Jahren Vorlauf zum Geschäftsjahresende. Ein vorzeitiger Ausstieg ist praktisch ausgeschlossen.

🧮 Beispielrechnung mit Risiko

Ein Anleger investiert 20.000 € in Genussrechte bei der Aruna-Healing GmbH:

  • Erwartete jährliche Dividende: 1.050 €

  • Gesamtlaufzeit: 5 Jahre5.250 € Ertrag (theoretisch)

  • Aber: Nur wenn Gewinne vorhanden sind.

  • Bei Zahlungsausfall oder Insolvenz: 0 € Rückzahlung, 0 € DividendeTotalverlust.

🧠 Besonderheit: Gesundheitsbranche und Ideologie

Angebote wie das der Aruna-Healing GmbH sprechen oft gezielt Menschen an, die an alternative Heilmethoden oder spirituelle Weltbilder glauben. Es besteht die Gefahr, dass Anleger hier nicht mit der rationalen Vorsicht eines Kapitalgebers, sondern emotional motiviert investieren – etwa durch persönliche Verbindung, Vertrauen oder Überzeugung.

Doch gerade in solchen Fällen ist nüchternes Finanzbewusstsein entscheidend. Denn ideelle Nähe schützt nicht vor wirtschaftlichem Risiko.

Fazit: Mit Bewusstsein investieren – aber mit Finanzverstand, nicht nur mit Intuition

Die Beteiligung an der Aruna-Healing GmbH über Genussrechte mag attraktiv erscheinen – nicht nur wegen der versprochenen Rendite, sondern auch wegen eines ganzheitlichen, gesundheitsbezogenen Geschäftsmodells. Doch Anleger sollten sich klarmachen: Es handelt sich um eine Hochrisikoanlage mit möglichem Totalverlust.

📌 Diese Beteiligung ist nicht geeignet für konservative Anleger, Altersvorsorge oder sicherheitsbewusste Kapitalanlagen. Wer investiert, sollte:

  • über ausreichend Finanzwissen verfügen,

  • die Mittel im Ernstfall vollständig abschreiben können,

  • und sich nicht allein auf emotionale Überzeugungen stützen.

🔔 Anlegerschutz-Tipp
Prüfen Sie jede Beteiligung kritisch – auch bei sympathischen Geschäftsmodellen. Fragen Sie nach Bilanzen, fordern Sie unabhängige Bewertungen ein, vergleichen Sie Alternativen – und investieren Sie niemals auf Basis von Renditeversprechen allein.

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