artec technologies AG – Veröffentlichung der Eintragung der 71.428 Schuldverschreibungen der 3 % Krypto-Unternehmenswandelanleihe 2022/2025

artec technologies AG

Diepholz

Veröffentlichung der Eintragung der
71.428 Schuldverschreibungen
der 3 % Krypto-Unternehmenswandelanleihe 2022/​2025

ISIN: DE000A3MQPZ8
WKN: A3MQPZ

(„3 % Krypto-Unternehmenswandelanleihe 2022/​2025“)

in ein Kryptowertpapierregister
gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere („eWpG“)

Die artec technologies AG, Diepholz („Gesellschaft“ oder „Emittentin“), veröffentlicht hiermit gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 eWpG in Verbindung mit § 20 Abs. 2 eWpG die Eintragung der 71.428 Schuldverschreibungen der 3 % Krypto-Unternehmenswandelanleihe 2022/​2025 in ein Kryptowertpapierregister wie folgt:

1. Emittentin Emittentin ist die artec technologies AG, Mühlenstraße 15-18, 49356 Diepholz, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB 100341.
2. Informationen zum Kryptowertpapierregister Das Kryptowertpapierregister wird auf der „Polygon PoS“ Blockchain betrieben und ist abrufbar unter der Adresse „0xd4821929836043312b2451747c48eAd30f614B76“ („Kryptowertpapierregister“).
3. Registerführende Stelle Als registerführende Stelle im Sinne des § 16 Absatz 2 Satz 1 eWpG hat die Emittentin die Cashlink Technologies GmbH, Sandweg 94, 60316 Frankfurt am Main, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 107416 benannt.
4. Wesentlicher Inhalt des Rechts einschließlich einer eindeutigen Kennnummer und der Kennzeichnung als Wertpapier

Hinsichtlich des Inhalts des Rechts wird auf die im Kryptowertpapierregister niedergelegten Anleihebedingungen verwiesen.

International Securities Identification Number (ISIN)
DE000A3MQPZ8

Wertpapierkennnummer
A3MQPZ

Art des Wertpapiers:
auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen

Zahlstelle
Zahlstelle ist die Emittentin.

Wandlungsstelle
Die Emittentin hat die Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, Rossmarkt 21, 60311 Frankfurt am Main, zur Wandlungsstelle bestellt.

Gesamtnennbetrag und Stückelung
Der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen beträgt EUR 1.999.984,00 und ist eingeteilt in 71.428 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 28,00 je Schuldverschreibung.

Allgemeine Beschreibung der Schuldverschreibungen
Die Schuldverschreibungen gewähren den Inhabern einen Anspruch auf Zinsen. Die Emittentin gewährt darüber hinaus jedem Anleihegläubiger das Recht, jederzeit während des Ausübungszeitraums (wie in den Anleihebedingungen definiert) nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen jede Schuldverschreibung zum Wandlungspreis (wie in den Anleihebedingungen definiert) ganz, nicht jedoch teilweise, in auf den Inhaber lautende Stammaktien der Emittentin mit einem zum Ausgabetag auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals der Emittentin von EUR 1,00 („Aktie“) zu wandeln. Sofern Schuldverschreibungen nicht vorzeitig gewandelt, zurückgekauft, zurückgezahlt oder gekündigt und entwertet worden ist, wird jede ausstehende Schuldverschreibung zwingend am Ende des Tages vor dem Endfälligkeitstag (wie in den Anleihebedingungen definiert) zum Wandlungspreis (wie in den Anleihebedingungen definiert) in Aktien gewandelt. Die Bereitstellung und Lieferung der Aktien durch die Emittentin infolge Pflichtwandlung erfolgt anstelle der Rückzahlung des Nennbetrags der Schuldverschreibungen mit befreiender Wirkung für die Emittentin von der entsprechenden Verpflichtung, den Nennbetrag der Schuldverschreibungen in bar zurückzuzahlen.

Begebung als elektronische Wertpapiere
Die Schuldverschreibungen werden für ihre gesamte Laufzeit durch Bewirkung der Eintragung in ein elektronisches Wertpapierregister in der Form eines Kryptowertpapierregisters im Sinne des § 4 Absatz 1 Nr. 2 eWpG als elektronische Wertpapiere im Sinne des § 2 Absatz 1 eWpG begeben. Die Eintragung in das Kryptowertpapierregister erfolgt im Wege der Einzeleintragung gemäß § 8 Absatz 1 Nr. 2 eWpG.

Verzinsung
3,00 % p. a.

Der Zinslauf beginnt am 28. März 2022 (einschließlich) („Ausgabetag“) und endet am 28. März 2025 (ausschließlich) („Endfälligkeitstag“). Die Zinsen sind halbjährlich nachträglich am 28. September und am 28. März eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 28. September 2022 und die letzte Zinszahlung ist am Endfälligkeitstag fällig. Falls Zinsen für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf Basis der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch 365, nach ISDA berechnet (bzw. falls ein Teil dieses Zeitraums in ein Schaltjahr fällt, auf der Grundlage der Summe von (i) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die in dieses Schaltjahr fallen, dividiert durch 366, und (ii) der tatsächlichen Anzahl von Tagen des Zeitraums, die nicht in das Schaltjahr fallen, dividiert durch 365).

Übertragbarkeit
Die Schuldverschreibungen sind übertragbar. Übertragungen erfolgen nach den Regelungen des eWpG betreffend Verfügungen über elektronische Wertpapiere in Einzeleintragung.

Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsgläubiger
Das ordentliche Kündigungsrecht der Schuldverschreibungsgläubiger ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch den jeweiligen Schuldverschreibungsgläubiger bleibt unberührt. Den Schuldverschreibungsgläubigern steht im Falle eines Drittverzuges, einer unzulässigen Ausschüttung oder einem Kontrollwechsel (jeweils wie in § 11 der Anleihebedingungen definiert) ein Kündigungsrecht zu.

Kündigungsrecht der Emittentin
Das ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin ist ausgeschlossen. Die Emittentin ist jedoch nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen berechtigt, die noch ausstehenden Schuldverschreibungen insgesamt, nicht jedoch teilweise, zu ihrem Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen zu irgendeinem Zeitpunkt unter 20% des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen fällt.

Rang /​ Besicherung
Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber. Sie begründen direkte, nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen ausstehenden, nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, ausgenommen solche Verbindlichkeiten, denen gemäß den Wertpapierbedingungen oder auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zukommt.

Mehrheitsbeschlüsse
Ein Mehrheitsbeschluss einer Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger kann für alle Schuldverschreibungsgläubiger bindend sein, auch für Gläubiger, die ihr Stimmrecht nicht ausgeübt haben oder die gegen den Beschluss gestimmt haben. Ein solcher Beschluss kann die Rechte der Schuldverschreibungsgläubiger beschränken oder ganz oder teilweise aufheben.

Anwendbares Recht
Die Schuldverschreibungen unterliegen deutschem Recht.

Ausgabepreis Der Ausgabepreis beträgt 100 % des Nominalbetrages.

5. Datum der Eintragung des Kryptowertpapiers in das Kryptowertpapierregister 28. März 2022
6. Gegenstand der Veröffentlichung im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 6 eWpG Eintragung

 

Diepholz, im März 2022

artec technologies AG

Der Vorstand

 

Leave A Comment