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ARAS GROUP DWC LLC unterliegt vor dem LG Leipzig

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Unsere User wissen, dass wir uns seit Monaten mit genanntem Unternehmen gerichtlich auseinandersetzen. Über die Kanzlei Dr. Pürschel & Partner aus Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Ehlen, hatte das Unternehmen ARAS Group DWC LLC den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen diebewertung.de beantragt, nachdem wir einen kritischen Artikel verfasst und veröffentlicht hatten. Es geht um unseren Artikel „Einschüchterung und Beleidigung“ vom 23. Juni 2017. Das Leipziger Landgericht hat nun entschieden, dass dieser Artikel so bestehen bleiben darf und dem Antrag auf Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung gegen diebewertung.de nicht stattgegeben wird. Die Kosten dieses Verfahrens hat die ARAS Group DWC LLC nun zu tragen.Lassen Sie uns aber auch bitte anmerken, dass wir weiterhin an einer vernünftigen und sachlichen Lösung des gesamten Vorganges interessiert sind. Alle unsere Vorschläge in der Sache wurden bis zum heutigen Tage jedoch immer mit dem Hinweis auf „Datenschutz“ letztlich abgelehnt.

Nochmals, wir haben dem Unternehmen ganz klar angeboten, sich sachlich mit uns auseinanderzusetzen.

Es macht aus meiner Sicht auch für das Unternehmen wenig Sinn, sich dauerhaft rechtliche Streitigkeiten zu liefern und damit immer wieder neu in die Schlagzeilen zu geraten. Vielleicht denken die Rechtsanwälte des Unternehmens einmal darüber nach.

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