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Anlegeranalyse: 123 Invest Holding GmbH – Hohes Risiko trotz schöner Zahlenfassade

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Hier ist eine kritische Analyse der Bilanz der 123 Invest Holding GmbH aus Anlegersicht, die zentrale Risiken, Schwachstellen und Warnzeichen für Kapitalgeber zusammenfasst – klar, verständlich und mit Fokus auf das, was für Investoren zählt:

Fazit vorweg:
Die 123 Invest Holding GmbH ist faktisch überschuldet, bilanziert einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag, finanziert sich fast ausschließlich über Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt – und ist damit aus Sicht potenzieller oder bestehender Anleger höchst risikobehaftet.

📉 Eigenkapital: Fehlanzeige

  • Die Gesellschaft weist in ihrer Bilanz kein Eigenkapital mehr aus.
  • Stattdessen erscheint ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ in Höhe von 271.674,13 € (Vorjahr: 148.040,19 €) – ein deutlicher Hinweis auf eine bilanzielle Überschuldung.
  • Der Jahresabschluss beruft sich auf Rangrücktritte, um eine Insolvenz nach § 19 InsO formal zu vermeiden, was rein juristisch zulässig ist – wirtschaftlich jedoch alarmierend bleibt.

🔴 Warnsignal für Anleger:
Ein Unternehmen ohne Eigenkapital ist nicht in der Lage, Verluste selbst zu tragen – und damit stark krisenanfällig.

💰 Verbindlichkeiten fast vollständig durch Nachrangdarlehen gedeckt

  • Von insgesamt 5,73 Mio. € Passiva entfallen 5,57 Mio. € auf Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
  • Das bedeutet: Diese Schulden stehen hinter allen anderen Gläubigern zurück – im Insolvenzfall besteht nahezu kein Rückzahlungsanspruch.

🔴 Für Anleger bedeutet das konkret:
Wenn Sie über Nachrangkapital in diese Gesellschaft investiert sind (z. B. Direktdarlehen, stille Beteiligung, Genussrecht etc.), sind Sie wirtschaftlich nahezu wie ein Eigenkapitalgeber gestellt – allerdings ohne Mitspracherechte.

📈 Sprunghafter Anstieg im Anlagevermögen – ohne erkennbare Gegenleistung

  • Das Anlagevermögen steigt von 75.000 € (2019) auf über 5,1 Mio. € (2020) – fast ausschließlich durch Finanzanlagen.
  • Gleichzeitig schrumpft das Umlaufvermögen dramatisch von über 5,1 Mio. € auf nur noch 316.000 €.
  • Offenbar wurden liquide Mittel vollständig in Beteiligungen oder Finanzanlagen umgeschichtet.

🔴 Aus Anlegersicht problematisch:
Es bleibt völlig unklar, welche Werte konkret erworben wurden, wie diese bewertet sind und wie liquide oder werthaltig diese Positionen im Ernstfall wären.
Eine Bewertung nach Anschaffungskosten kann schnell zur Blase werden, wenn die tatsächlichen Werte einbrechen.

🧾 Rückstellungen und laufende Verpflichtungen kaum vorhanden

  • Rückstellungen betragen lediglich 3.930 € – bei einem Gesamtvolumen von über 5,7 Mio. € Passiva ist das auffällig gering.
  • Es entsteht der Eindruck, dass operative Risiken oder mögliche Verpflichtungen nicht ausreichend bilanziert wurden.

🛑 Anleger tragen das volle Risiko – ohne echte Kontrolle

  • Die Gesellschaft ist eine GmbH mit einem einzigen Geschäftsführer.
  • Für Anleger, die sich mit Nachrangdarlehen beteiligen, besteht keinerlei Einfluss auf Geschäftsführung oder Strategie.
  • Gleichzeitig tragen sie das volle wirtschaftliche Risiko eines Eigenkapitalgebers – mit eingeschränkten Informationsrechten.

⚠️ Zusätzliche Warnzeichen aus der Darstellung:

  • Der Hinweis, dass keine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung vorliege, basiert ausschließlich auf Rangrücktritten – also freiwilligen Vereinbarungen, die jederzeit geändert oder bei neuen Gläubigern anders ausfallen könnten.
  • Die Beurteilung beruht auf einer „positiven Fortbestehensprognose“, die aber nicht weiter belegt wird.
  • Es gibt keinen Lagebericht, keine Angaben zur Ertragslage oder zu künftigen Einnahmenquellen.

🧭 Fazit für Anleger: Hände weg – oder nur mit sehr begrenztem Risikokapital

Die 123 Invest Holding GmbH ist aus anlegerorientierter Sicht hoch riskant finanziert, ohne bilanzielles Eigenkapital, vollständig abhängig von Rangrücktritten und ökonomisch von einzelnen Finanzanlagen getrieben, deren Werthaltigkeit nicht überprüfbar ist.

Wer hier investiert, tut dies auf reine Hoffnung, nicht auf Basis nachprüfbarer Sicherheiten oder stabiler Kapitalstruktur.

🔻 Empfehlung: Nur für sehr risikobewusste Anleger mit spekulativem Kapital geeignet – nicht für sicherheitsorientierte Anleger oder Altersvorsorge-Zwecke!

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Datum: 28.04.2022Sprache: Deutsch

123 Invest Holding GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

5.148.000,00

75.000,00

I. Finanzanlagen

5.148.000,00

75.000,00

B. Umlaufvermögen

316.602,09

5.152.393,04

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

308.733,06

5.097.137,37

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

7.869,03

55.255,67

C. Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag

271.674,13

148.040,19

Summe Aktiva

5.736.276,22

5.375.433,23

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

B. Rückstellungen

3.930,00

28.930,00

C. Verbindlichkeiten

5.732.346,22

5.346.503,23

Summe Passiva

5.736.276,22

5.375.433,23

ANHANG

Angaben unter der Bilanz für das Geschäftsjahr 2020

A. Rechtliche Verhältnisse

I. Handelsregister und Gesellschaftsvertrag

Die 123 Invest Holding GmbH ist im Handelsregister Düsseldorf unter der Registernummer HRB 81722 eingetragen.

Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

II. Gegenstand des Unternehmens

Die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Übernahme von Beratungstätigkeiten und die Erbringung von Managementleistungen für Tochterunternehmen oder Unternehmen, zu denen konzernmäßige Verflechtungen bestehen; ferner der Erwerb, die Veräußerung, Nutzung und Verwaltung von Schutzrechten aller Art sowie Finanzgeschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzes (§§ 242 bis 256 a HGB und §§ 264 bis 288 HGB) sowie der ergänzend zu berücksichtigenden Vorschriften zur Bilanz gemäß § 42 GmbHG aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 267 i.V.m. §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Fremdwährungsposten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

III. Bewertungsmethoden

Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Es liegt keine Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO vor.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden nach den Regeln für Finanzanlagen bilanziert, dauerhafte Wertminderungen werden gegebenenfalls berücksichtigt, das Wertaufholungsgebot wird beachtet.

Soweit Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten einbezogen werden, erfolgt deren Bewertung nach den Vorschriften des § 254 HGB.

Für Bestände in Finanzinstrumenten, die nicht in Bewertungseinheiten einbezogen werden, erfolgt die Ermittlung des aktuellen Börsen- oder Marktpreises auf den Bilanzstichtag. Die Bewertung erfolgt sodann unter Beachtung des Imparitätsprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag in Höhe von 25.000,00 EUR angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.

Eine bilanzielle Überschuldung nach § 19 InsO liegt nicht vor, da bei den darstellten Verbindlichkeiten mitunter Rangrücktrittserklärungen in angegebener Höhe vereinbart worden sind. Zudem besteht eine positive Fortbestehensprognose.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern der Tageswert im Einzelfall höher lag, wurde dieser Ansatz gewählt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten oder einem, je nach Dauer der Wertminderung, niedrigeren beizulegendem Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger üblicher kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

C. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind im Wesentlichen beibehalten worden.

D. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

gegenüber Gesellschaftern: EUR 0,00

mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren:

–als Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt: 5.568.024,38

E. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung wird von Herrn Jan-Patrick Krüger, Düsseldorf wahrgenommen.

 

Düsseldorf, den 15. August 2021

gez. Jan-Patrick Krüger

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. August 2021

 

 

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