Rechtsanwältin Kerstin Bontschev im Gespräch über die Warnung der BaFin vor „Adaptives Scheme“
Redaktion: Frau Bontschev, die BaFin warnt aktuell vor dem Anbieter „Adaptives Scheme“ und vermutet unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen. Wie ernst ist eine solche Warnung einzuschätzen?
Kerstin Bontschev: Solche Warnungen sind sehr ernst zu nehmen. Wenn die BaFin öffentlich auf eine bestimmte Plattform wie adaptivesscheme.com hinweist, liegt meist ein konkreter Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte oder Anlagebetrug vor. Das bedeutet: Die Betreiber haben vermutlich keine Zulassung, bieten aber dennoch Wertpapier-, Finanz- oder Kryptodienstleistungen an – was in Deutschland ganz klar verboten ist.
Redaktion: Woran erkennen Verbraucher, ob es sich bei einem Anbieter um ein seriöses Unternehmen handelt?
Bontschev: Ein erster, sehr einfacher Schritt ist die Recherche in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Dort kann jeder überprüfen, ob ein Unternehmen die erforderliche Lizenz hat. Außerdem sollten Anleger stutzig werden, wenn ein Anbieter hohe Renditen ohne Risiko verspricht, Druck aufbaut oder ausländische Telefonnummern und Briefkastenadressen verwendet. Auch fehlende Geschäftsbedingungen oder unklare Informationen zur Verwahrung von Geldern sind Warnzeichen.
Redaktion: Was unterscheidet Anbieter wie „Adaptives Scheme“ von regulierten Finanzdienstleistern?
Bontschev: Der wesentliche Unterschied ist die fehlende Aufsicht. Regulierte Anbieter unterliegen der Kontrolle durch die BaFin oder eine europäische Aufsichtsbehörde, müssen Transparenzregeln einhalten, Kapitalanforderungen erfüllen und sich regelmäßig prüfen lassen. Wer dagegen illegal agiert, kann Kundengelder zweckentfremden, falsche Informationen geben oder einfach verschwinden, ohne dass man als Anleger eine Handhabe hätte.
Redaktion: Was raten Sie Menschen, die vielleicht schon auf adaptivesscheme.com investiert haben?
Bontschev: Zunächst: Nichts mehr einzahlen. Dann sollten Betroffene alle Unterlagen und Kommunikationsverläufe sichern. Der nächste Schritt ist die Anzeige bei der Polizei – am besten über das Online-Portal der Landeskriminalämter. Außerdem empfehle ich, die BaFin zu informieren und ggf. rechtlichen Rat einzuholen, um zu prüfen, ob zivilrechtliche Schritte möglich sind oder ob zumindest Zahlungsdienstleister involviert wurden, die haftbar gemacht werden könnten.
Redaktion: Gibt es typische Maschen, mit denen solche Anbieter arbeiten?
Bontschev: Ja. Oft wird zunächst mit kleineren Einzahlungen gestartet. Wenn erste „Gewinne“ angezeigt werden, werden die Anleger animiert, mehr Geld zu investieren. Auszahlungen verzögern sich dann oder sind gar nicht möglich. Es gibt auch Fälle, in denen Anleger später mit angeblichen Steuern oder „Freigabegebühren“ betrogen werden. Spätestens, wenn kein klarer Ansprechpartner auffindbar ist, sollten bei Verbrauchern alle Alarmglocken schrillen.
Redaktion: Wie kann man sich generell vor solchen Plattformen schützen?
Bontschev: Drei goldene Regeln:
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Nie auf ungeprüfte Werbeanzeigen oder Kaltanrufe reagieren.
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Immer prüfen, ob ein Anbieter bei der BaFin oder in anderen EU-Datenbanken registriert ist.
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Keine voreiligen Investitionen – und schon gar nicht in Fremdwährungen oder Kryptos, wenn man die Mechanismen dahinter nicht versteht.
Der Finanzmarkt ist leider ein beliebtes Spielfeld für Betrüger. Besonders im grauen Kapitalmarkt und Kryptobereich ist es für Laien schwer, seriöse Anbieter von unseriösen zu unterscheiden.
Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Frau Bontschev.
Kerstin Bontschev: Sehr gern – Aufklärung ist der beste Schutz vor Anlegertäuschung.
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