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Anlass: Warnung der BaFin zu Website „klarstruktur(.)de“ und Jobangeboten im Namen der ME.VS Digital GmbH, Wismar

Pacholek-cz (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor betrügerischen Jobangeboten, die über die Website klarstruktur(.)de verbreitet werden und angeblich von der ME.VS Digital GmbH aus Wismar stammen. Laut BaFin handelt es sich hierbei um einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch: Das betroffene Unternehmen distanziert sich ausdrücklich von diesen Angeboten und hat selbst keine derartigen Stellenanzeigen veröffentlicht.

Kern des betrügerischen Modells ist die vermeintliche Tätigkeit als „Support-Mitarbeiter/in für Handelssysteme im Homeoffice“. Hinter dem harmlos klingenden Angebot verbirgt sich in Wahrheit ein unerlaubter Zahlungsdienst: Bewerberinnen und Bewerber sollen auf ihren eigenen Namen Konten eröffnen, darüber Gelder Dritter empfangen, Kryptowährungen erwerben und diese an Unbekannte weiterleiten.

Rechtliche Risiken:

Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Handlungen unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fallen können. Wer ohne Erlaubnis Zahlungsdienste betreibt, macht sich unter Umständen strafbar. Zudem können Rückzahlungsansprüche von den ursprünglichen Einzahlern geltend gemacht werden – auch wenn die „Jobber“ selbst getäuscht wurden.

Gefahren für Verbraucher:

  • Strafrechtliche Verfolgung wegen unerlaubter Zahlungsdienste

  • Haftung für weitergeleitete Gelder

  • Missbrauch persönlicher Daten, etwa für weitere Betrugsdelikte

Die BaFin rät Betroffenen dringend, solche Angebote nicht anzunehmen und sich bei Verdacht umgehend an die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu wenden. Die Warnung stützt sich auf § 8 Abs. 7 Satz 1 ZAG sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

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