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Anklage

AJEL (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 5. August 2024 eine weitere Anklage im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen zwischen zwei rivalisierenden Gruppierungen aus den Räumen Stuttgart-Zuffenhausen und Esslingen erhoben.

Ein zum Tatzeitpunkt 21-jähriger deutscher Staatsangehöriger wurde wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in zwei tateinheitlichen Fällen sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt. Die Anklage wurde zum Schwurgericht des Landgerichts Stuttgart erhoben.

Der Vorfall soll sich zwischen dem 20. und 31. Juli 2022 in Stuttgart-Zuffenhausen ereignet haben. Dem Angeschuldigten, der mutmaßlich der Zuffenhausener Gruppe angehört, wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter mindestens zwei Schüsse auf zwei Personen abgegeben zu haben, die vermutlich der rivalisierenden Gruppe aus Esslingen angehören.

Laut Anklage sollen der Beschuldigte und sein Mittäter die Zielpersonen in einem Fahrzeug verfolgt, angehalten und dann die Schüsse abgegeben haben. Dabei sollen sie den möglichen Tod der Opfer billigend in Kauf genommen haben. Die Schüsse verfehlten die Personen, trafen aber deren Fahrzeug.

Die Tat steht im Zusammenhang mit einer Serie schwerer Gewalttaten und Schussabgaben in der Region Stuttgart seit dem 20. Juli 2022.

Der Angeschuldigte befindet sich seit Frühjahr 2024 in Untersuchungshaft. Das Landgericht Stuttgart muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Terminierung der Verhandlung entscheiden.

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