Die vorliegende Bilanz der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH wurde für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 erstellt. Die Veröffentlichung im Unternehmensregister erfolgte am 21.11.2023, also knapp elf Monate nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres. Damit hat das Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben für die Offenlegung dieses Abschlusses formal erfüllt – allerdings gerade noch rechtzeitig, denn gemäß § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Betreiber des Bundesanzeigers einreichen.
1. Fehlende Bilanz für das Geschäftsjahr 2023 – Verstoß gegen Offenlegungspflichten
Stand heute (08. Juni 2025) liegt noch keine Veröffentlichung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 vor. Diese hätte jedoch bereits spätestens bis zum 31.12.2024 erfolgen müssen.
Fazit: Die Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH kommt ihrer gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 nicht nach.
Gemäß § 325 HGB i.V.m. § 264 HGB ist der Jahresabschluss einer kleinen Kapitalgesellschaft wie der Solvium GmbH spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag beim Bundesanzeiger elektronisch einzureichen. Diese Frist ist eindeutig verstrichen.
2. Mögliche rechtliche Konsequenzen
Das Nichteinreichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach § 335 HGB mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann. Die Bundesanzeiger Verlag GmbH als Betreiberin des Unternehmensregisters kann bereits nach Ablauf der Offenlegungsfrist ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Gesellschaft einleiten.
3. Wirtschaftliche und kommunikative Bedeutung
Ein solches Versäumnis ist nicht nur ein formaler Verstoß, sondern kann das Vertrauen von Anlegern, Investoren und Geschäftspartnern nachhaltig schädigen, insbesondere da die Solvium GmbH ein Emittent von Vermögensanlagen ist und sich somit dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) unterwirft. Transparenz ist in diesem Bereich ein zentrales regulatorisches und vertrauensbildendes Element.
Dass eine bilanziell überschuldete Gesellschaft (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von über 6 Mio. EUR zum 31.12.2022) ihre Offenlegungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, ist aus Sicht von Anlegern besonders kritisch zu bewerten.
4. Handlungsempfehlung
Die Gesellschaft sollte umgehend den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlichen, um weiteren Reputations- und Rechtsrisiken vorzubeugen. Darüber hinaus wäre eine transparente Information der Anleger und Öffentlichkeit über die aktuelle wirtschaftliche Lage geboten, insbesondere vor dem Hintergrund der im Prognosebericht 2022 erwarteten Verluste für 2023.
Zusammenfassung:
Die Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH hat ihrer gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses 2023 nicht entsprochen, obwohl die Frist seit über fünf Monaten verstrichen ist. Dies stellt einen Verstoß gegen § 325 HGB dar und kann ordnungsrechtlich verfolgt werden. Vor allem für ein Unternehmen, das mit dem Kapital privater Anleger wirtschaftet und bilanziell angeschlagen ist, wiegt dieser Verstoß besonders schwer.
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Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
PASSIVA
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Als Emittentin von Vermögensanlagen mit Sitz im Inland, unterliegt die Gesellschaft den Vorschriften des Vermögensanlagegesetzes. Sie hat für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs und für den Lagebericht die Bestimmungen des § 289 HGB einzuhalten. § 264 Absatz 1 Satz 4 Halbsatz 1, Absatz 3, 4 HGB sind nicht anzuwenden. Von einer Aufstellung des Lageberichts gem. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB ist die Gesellschaft somit nicht befreit. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des Vermögenanlagengesetztes aufgestellt. Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach den Vorschriften des HGB keine Besonderheiten. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen kein Gebrauch gemacht. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von Euro 6.153.242,65 (Vorjahr: Euro 4.408.311,68) aus. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung ist aufgrund nachrangiger Namensschuldverschreibungen nicht gegeben. Auf Grundlage des gesamten Planungshorizontes für die von der Gesellschaft herausgegebenen Vermögensanlagen ergibt die Unternehmensplanung ein insgesamt positives Ergebnis. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Weitere rechtliche bzw. tatsächliche Gründe, die gegen die Unternehmensfortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze entsprechen den Vorschriften der §§ 252 bis 256a HGB. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten wurden mit den sich aus den Vorschriften §§ 252 und 253 Absatz 1 HGB ergebenden Werten angesetzt. Die Rückstellungen wurden gem. § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB in der Höhe gebildet, dass alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind, berücksichtigt sind. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise in der Fremdwährung USD. Sie haben im vollen Umfang eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Aus der Bewertung zum Devisenkassamittelkurs resultierende sonstige betriebliche Aufwendungen bzw. sonstige betriebliche Erträge führen nicht zur Abgrenzung von latenten Steuern. Das in der Fremdwährung USD geführte Kontokorrentkonto wurde unter Beachtung der §§ 252, 253 Absatz 1 sowie 256a HGB ebenfalls mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet. Angaben zur Bilanz Bilanzpositionen AKTIVA Die Gesellschaft hat mit mehreren Kaufverträgen zum Anlagevermögen gehörende Container sowie Wechselkoffer zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt Euro 12.844.986,00 (Vorjahr: Euro 19.053.259,00) erworben. Dabei handelt es sich um die Anschaffung von neuwertigen sowie gebrauchten Vermögensgegenständen. Neuwertig erworbene Vermögensgegenstände werden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Für gebraucht erworbene Vermögensgegenstände wird entsprechend ihres Alters eine kürzere Nutzungsdauer, jedoch mindestens eine Nutzungsdauer entsprechend der vereinbarten Vertragslaufzeiten der abgeschlossenen, qualifizierten nachrangigen Namensschuldverschreibungen festgelegt. Die Abschreibungen erfolgten linear. Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: Euro 3.779.494,88 (Vorjahr: Euro 3.654.008,72). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen Euro 7.146.618,64 (Vorjahr: Euro 4.423.520,63) und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Diese bestehen im Wesentlichen in der Fremdwährung USD, welche unter Beachtung der §§ 252, 253 Absatz 1 sowie 256a HGB mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet wurden. Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen insgesamt Euro 19.741,20 (Vorjahr: Euro 54.669,54) und berücksichtigen im vollen Umfang Umsatzsteuerguthaben. Die Bilanzposition Guthaben bei Kreditinstituten berücksichtigt in Höhe von Euro 87.909,80 (Vorjahr: Euro 159.256,73) die ausgewiesenen und bestätigten Salden der Kontokorrentkonten. Die Guthabensalden stimmen – unter Berücksichtigung zeitlicher Buchungsdifferenzen – mit den Rechnungsabschlüssen des Kreditinstitutes zum Bilanzstichtag überein. Das in der Fremdwährung USD geführte Kontokorrentkonto wurde unter Beachtung der §§ 252, 253 Absatz 1 sowie 256a HGB mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet. Das Eigenkapital der Gesellschaft wird nach Verrechnung mit dem aufgelaufenen Jahresergebnis unter der Position „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen. Es handelt sich dabei um durch Verluste entstandenes negatives Kapital. Die zum Ende des Geschäftsjahres bestehende bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft wird nach Einschätzung der Geschäftsführung durch die im Sachanlagevermögen enthaltenen und nicht aufgedeckten stillen Reserven, durch künftige Erträge aus den abgeschlossenen Verträgen über die Vermietung sowie den künftigen Veräußerungen der Vermögensgegenstände kompensiert. Bilanzpositionen PASSIVA Die Gesellschaft weist am Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von insgesamt Euro 18.100,00 (Vorjahr: Euro 50.100,00) aus. Diese berücksichtigen im Wesentlichen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung stehen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen Euro 925.091,73 (Vorjahr: Euro 2.797.796,80) und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Soweit diese Verbindlichkeiten in der Fremdwährung USD bestehen, erfolgt der Ausweis unter Beachtung der §§ 252, 253 Absatz 1 sowie 256a HGB mit dem am Bilanzstichtag gültigen Devisenkassamittelkurs. Die sonstige Verbindlichkeiten der Gesellschaft betragen insgesamt Euro 25.309.618,46 (Vorjahr: Euro 25.251.120,78). Die Gesellschaft bietet zum Zwecke der Finanzierung des Sachanlagevermögens Anlegern Namensschuldverschreibungen mit qualifizierten Rangrücktritt an. Die Vertragslaufzeiten betragen 36 Monate. Die sich aus den geschlossenen Verträgen ergebenden Rückzahlungsverpflichtungen haben im vollen Umfang eine Restlaufzeit von über einem Jahr und betragen am Bilanzstichtag insgesamt Euro 25.000.000,00 (Vorjahr: Euro 25.000.000,00). Die sonstigen Verbindlichkeiten mit der Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 187.500,00 (Vorjahr: Euro 187.462,50). Diese berücksichtigen die im nachfolgenden Geschäftsjahr fälligen Zinsen für die Abrechnungsmonate November und Dezember 2022 sowie Rückzahlungsverpflichtungen aus den Namensschuldverschreibungen, die erstmalig im laufenden Geschäftsjahr anfallen. Darüber hinaus finden sich Frühzeichnerboni in Höhe von Euro 121.910,78 (Vorjahr: Euro 63.470,78). Erläuterungen zu Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Umsatzerlöse wurden durch den Handel mit Logistikequipment sowie die Vermietung von Vermögensgegenständen erzielt. Umsatzerlöse und daraus resultierende Forderungen wurden teilweise in der Fremdwährung USD erzielt. Die Umrechnung der auf USD lautenden Forderungen erfolgte zu dem im Zeitpunkt der Fakturierung maßgebenden Umrechnungskurs, welcher regelmäßig vom Umrechnungskurs im Zeitpunkt des Forderungseinganges abweicht. Die Aufwendungen und daraus resultierende Verbindlichkeiten wurden teilweise in der Fremdwährung USD erfasst. Die Umrechnung der auf USD lautenden Verbindlichkeiten erfolgte zu dem im Zeitpunkt der Entstehung maßgebenden Umrechnungskurs, welcher regelmäßig von dem Umrechnungskurs im Zeitpunkt des Zahlungsausgangs abweicht. Ferner werden Kursdifferenzen berücksichtigt, die im Zusammenhang mit den bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2022 vorgenommenen Bewertungen des in der Fremdwährung USD geführten Kontokorrentkontos, der Forderungen sowie der Verbindlichkeiten mit dem Devissenkassamittelkurs gemäß § 256a HGB stehen. Daraus resultierend weist die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Erträge bzw. Aufwendungen aus Kursdifferenzen aus: Erträge aus Kursdifferenzen Euro 306.682,49 (Vorjahr: Euro 74.540,85) Aufwendungen aus Kursdifferenzen Euro 29.475,67 (Vorjahr: Euro 8.839,24) Sonstige Angaben Es ergaben sich nach dem Bilanzstichtag keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind. Angabe der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keine Arbeitnehmer. Angaben über die Geschäftsführung Die Geschäftsführung wird durch ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer vertreten. Geschäftsführer sind: Herr Marc Schumann, Diplom-Kaufmann, Hamburg Herr André Wreth, Kaufmann, Hamburg Sonstige Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB bestehen zum Abschlussstichtag in Form von Verpflichtungen, die sich aus den geschlossenen Verträgen der Gesellschaft ergeben und umfassen Managementvergütungen in Höhe von TEUR 250 p.a. (abhängig von der Höhe der verwalteten Namensschuldverschreibungen) und für weitere Bonuszinsen, die zum Laufzeitende entstehen. Es bestehen weiterhin sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Rahmenmietverträgen für Standardcontainer, hieraus resultierte im Berichtsjahr ein jährlicher Mietaufwand von rd. TEuro 300. Hamburg, den 14. August 2023 Marc Schumann André Wreth ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2022
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist die Durchführung von Investitionen, insbesondere der Erwerb, die Vermietung und die Veräußerung von Transportmitteln. Zudem die Konzeption und die Umsetzung von Vermögensanlagen im Bereich Transportmittel und Logistik sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Zur Umsetzung des Geschäftszwecks werden Namensschuldverschreibungen angeboten. Diese Namensschuldverschreibungen unterliegen dem Vermögensanlagengesetz. Mit dem Vertrieb der Namensschuldverschreibungen und der kaufmännischen Verwaltung der Gesellschaft wurde die Solvium Capital GmbH (jetzt: Solvium Holding AG) beauftragt. Das bedeutet, dass Anleger durch den Erwerb von Namensschuldverschreibungen Gläubiger der Gesellschaft werden und Ansprüche gegen die Gesellschaft auf Zahlung von Basiszinsen und – bei Erfüllung der einschlägigen Voraussetzungen – von Bonuszinsen sowie auf Rückzahlung des Nominalbetrages der Namensschuldverschreibungen zum Ende der Laufzeit seiner Vermögensanlage erwerben. Die Anleger werden weder Gesellschafter der Gesellschaft noch sind sie auf irgendeine andere Weise unternehmerisch an der Gesellschaft beteiligt. Zum Ende der Laufzeit der Namensschuldverschreibungen verkauft die Gesellschaft die Transportmittel. Bei planmäßigem Verlauf führt der Verkauf der Transportmittel dazu, dass die Gesellschaft den Nominalbetrag der Namensschuldverschreibungen an die Anleger zurückzahlen kann. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Nachfolgend werden die für die Gesellschaft wichtigsten Logistik-Teilmärkte dargestellt. Containermarkt Durch immer effizientere Transport- und Logistikketten scheint die Welt kleiner zu werden. 90 % der Handelsgüter werden auf dem Seeweg transportiert. Dabei spricht man von einem Bedarf von durchschnittlich 2 Containern je Stellplatz auf den vorhandenen Containerschiffen. Über die 3 Haupthandelsrouten Transpazifik (19,5 %), Asien-Europa (14,6 %) und Innerasien (29,9 %) wurden bereits im Jahr 2022 über 60 % des weltweiten Seehandels abgewickelt[1]. Da verwundert es kaum, dass die gemessen am Umschlag weltweit größten Häfen im asiatischen Raum, insbesondere in der Volksrepublik China, zu finden sind. Während europäische Häfen wie Rotterdam und Hamburg Platz 10 bzw. 20 und der erste amerikanische Hafen Los Angeles erst Platz 16 einnehmen, rangieren die asiatischen Häfen Shanghai, Singapur und Ningbo auf den Plätzen 1 bis 3[2]. Die Entwicklung des Containermarktes ist naturgemäß abhängig von der Entwicklung des Welthandels. Bei steigendem Welthandel steigt der Bedarf an Transportkapazität und umgekehrt. In den Jahren 2010 bis 2022 stieg das an TEU gemessene Umschlagsvolumen weltweit um knapp 55,8 %, was einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von ca. 3,8 % entspricht. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass ausgelöst durch die Corona-Pandemie der Containerumschlag im Jahr 2020 um 1,0 % zurückging und es 2022 einen Rückgang von ca. 0,5 % gab[3]. Durch die Möglichkeit, neue Container nur kurzfristig in Auftrag zu geben und nicht jahrelang im Voraus disponieren zu müssen, in Kombination mit der regelmäßigen Ausmusterung alter Container, ist der Markt in der Lage, auch bei stagnierendem oder rückläufigem Wachstum für hohe Auslastungsraten zu sorgen. Container werden durch Befrachtungsunternehmen, meist Reedereien, auf der Straße, den Schienen und zumeist auf dem Seeweg verwendet und transportiert. Dabei gehört nur rund die Hälfte aller Container tatsächlich diesen Logistikunternehmen. Die andere Hälfte der Container ist im Besitz von Containerleasingunternehmen oder Anlegern. Während der Anteil der Leasingcontainer im Jahre 2009 noch rund 41 % ausmachte, waren es im Jahr 2016 erstmals seit 35 Jahren über 50 %[4]. Ein Grund hierfür ist in den anhaltenden Schwierigkeiten im Bankenmarkt zu sehen. Außerdem werden Reedereien auch in Zeiten guter Profitabilität eigene Liquidität eher für den Ausbau ihrer Schiffsflotte und weiterer Investitionsprojekte wie Terminals einsetzen, da der Containervermietmarkt in den vergangenen Jahren nachgewiesen hat, dass eine verlässliche Deckung der Nachfrage sichergestellt ist. Es ist daher auch für die Zukunft davon auszugehen, dass die Reedereien weiterhin auf Leasingcontainer zurückgreifen werden. Wechselkoffermarkt Wechselkoffer (auch Wechselaufbau, Wechselbehälter, Wechselpritsche, Wechselbrücke oder Swapbody genannt) sind austauschbare Transportbehälter mit ausklappbaren Stützbeinen, die mit oder auch ohne Kran durch das Absenken des Lkw-Fahrgestells abgesetzt werden können. So lassen sich Wechselkoffer schnell, einfach und kostengünstig zum Beispiel bei Logistikzentren abstellen und aufnehmen. Fahrzeuge oder Kraftfahrer müssen nicht auf das Be- und Entladen warten. Wechselkoffer sind überwiegend aus Stahl gefertigt, damit wind- und wasserdicht, sehr stabil und wenig reparaturanfällig. Sie werden hauptsächlich von Kurier-, Express- und Paketdiensten für den Transport von Gütern auf der Straße verwendet. Wechselkoffer sind europäische Ausrüstungsgegenstände, die hauptsächlich im deutschsprachigen Raum und den Benelux-Staaten eingesetzt werden. Gebaut werden die Wechselkoffer ausschließlich in Europa, zum Beispiel durch den slowenischen Hersteller Kerex sowie die deutschen Hersteller Wecon und Krone. Für die Nutzung im kombinierten Verkehr muss der Wechselkoffer so ausgerüstet sein, dass er für eine Transportkette einsatzbereit ist, die unterschiedliche Verkehrsträger nutzt. Der Umschlag auf die Bahn wird durch ein durchdachtes System von Greifkanten ermöglicht, die sich an der Unterseite des Wechselkoffers befinden. Die Kräne in den üblichen Umschlagszentren sind mit den Gegenstücken in Form von speziellen Greifarmen ausgerüstet. Die Greifarme umfassen den Wechselkoffer seitlich und heben ihn an. Ähnlich wie ISO-Container (Standardcontainer) werden die Wechselkoffer auf den für ihren Transport vorgesehenen Lkw, Anhänger oder Güterwaggon aufgesetzt und durch Zapfen (sog. Twistlocks) verbunden. Die großen Vorteile des Wechselkoffers gegenüber ISO-Containern sind die Euro-Palettenbreite und die Möglichkeiten des kranunabhängigen Aufnehmens und Abstellens. Für Logistikunternehmen besteht der große ökonomische Nutzen der Wechselkoffer darin, dass ein Lkw mehrere Wechselkoffer transportieren kann. Während ein Wechselkoffer an der Rampe beladen wird, kann der Lkw bereits weitere Transportfahrten mit Wechselkoffern durchführen. In der Praxis werden meist zwei leere Wechselkoffer, die mit Lkw und Anhänger gebracht werden, abgestellt und sofort wieder zwei beladene aufgenommen und abtransportiert. Dieser Vorgang dauert in der Regel rund eine halbe Stunde. Ökonomisch: Kein Kraftfahrzeug oder Kraftfahrer muss während des Be- und Entladens warten, die Stand- und Wartezeiten sind minimal. Wechselkoffer können und werden auch häufig als mobile Lager genutzt. So produzieren einige Unternehmen direkt „auf die Wechselkoffer“, bis sie vollgeladen sind und abgeholt werden können. Eine Methode, die Lagerraumkosten und Umschlagszeit sowie -kosten spart. In Europa begann, fast zeitgleich mit der Erfindung des ISO-Containers durch Malcom McLean, die Deutsche Post eine ähnliche Erfolgsgeschichte mit den sogenannten Weberbehältern. Diese enormen Paketcontainer wurden beladen und konnten entweder auf einen Lkw oder einen Eisenbahnwaggon aufgesetzt werden. Sowohl McLean als auch der Deutschen Post ging es vorwiegend um eine effiziente Möglichkeit, den Güterumschlag zu beschleunigen, lange Standzeiten zu vermeiden und wirtschaftlicher zu agieren. Im Jahr 1971 verbesserte die deutsche Spedition Dachser dieses Konzept – der Wechselkoffer war geboren. Während die vorher entwickelten Wechselaufbauten auf einen Kran oder spezielle Stapler beim Wechselvorgang angewiesen waren, war es nun möglich, den kompletten Wechselaufbau ohne weitere technische Hilfsmittel auf das gewünschte Trägerfahrzeug aufzusetzen, abzunehmen oder umzubrücken. Mittlerweile befinden sich nach Schätzungen der Axis Intermodal Deutschland GmbH rund 300.000 Wechselkoffer in Europa im Einsatz – mit ständig steigender Tendenz. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Wechselkoffers liegt bei über 15 Jahren. Durch moderne Korrosionsschutz- und Lackierungsmethoden gehen Fachleute mittlerweile von Einsatzdauern von mehr als 20 Jahren aus. Der betriebswirtschaftliche Nutzen von Wechselkoffern ist, wie auch bei vielen anderen Sachanlagen, für Unternehmen in der Regel umso höher, je länger der Wechselkoffer eingesetzt werden kann. So spielt beispielsweise für den Einsatz in der Kurier-, Express- und Paketbranche das Alter – Straßenverkehrssicherheit vorausgesetzt – keine Rolle: Hier zählt einzig, dass die Sendungen sicher, schnell und unversehrt ihr Ziel erreichen. Aufgrund dieses Nutzeneffektes handeln viele Logistiker nach der unternehmerischen Prämisse, erst dann neue Wechselkoffer in die Flotte aufzunehmen, wenn nicht ausreichend Equipment im Gebrauch ist. Um neue Wechselkoffer für den Betrieb zur Verfügung zu haben, bietet sich den Logistikunternehmen eine Reihe von Optionen. Neben dem Kauf aus eigenen Mitteln oder mittels Bankendarlehen besteht auch die Möglichkeit des Leasings beziehungsweise der Anmietung von Wechselkoffern. Dieses Modell, welches auch die Grundlage der angebotenen Vermögensanlagen ist, bringt den Logistikunternehmen einige Vorteile. Neben der Liquiditätsschonung und Stärkung der Eigenkapitaldecke, weil keine Anschaffungskosten anfallen, sprechen auch die geringe Bilanzberührung (kein weiteres Anlagevermögen und keine Abschreibung für die Wechselkoffer im Unternehmen) sowie die Möglichkeit der Rückgabe zu einem bestimmten Zeitpunkt für diese Variante. All dies versetzt das Logistikunternehmen in die Lage, schneller und flexibler auf Marktveränderungen reagieren zu können. 2.2 Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 einschließlich Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Da sich fast alle bei der Gesellschaft anfallenden Kosten proportional zum Volumen der veräußerten Namensschuldverschreibungen entwickeln, wird die Gesellschaft damit in der Lage sein, alle Verpflichtungen pünktlich und vollständig zu erfüllen. Es ist dabei nicht geplant, andere Verpflichtungen als diejenigen, die sich aus den Namensschuldverschreibungen mit den Anlegern ergeben, einzugehen. Ertragslage Entsprechend hat die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 8.563 (Vorjahr: TEUR 7.619) im Zusammenhang mit der Vermietung und dem Verkauf der Transportmittel erzielt. Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 3.779 (Vorjahr: TEUR 3.654) und die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.186 (Vorjahr: TEUR 1.103) (betreffend die von den Anlegern erhaltenen Gesamtkaufpreiszahlungen) entwickelten sich im Wesentlichen proportional zum vermieteten Transmittelbestand bzw. zum Volumen der von den Anlegern erworbenen Namensschuldverschreibungen. Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 921 (Vorjahr: TEUR 1.559) entsprachen aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung der Abrechnung wesentlicher Dienstleistungen in Abhängigkeit vom Geschäftsvolumen den Erwartungen der Geschäftsführung. Der Materialaufwand für Abgänge von Vermögensgegenständen aus dem Anlagevermögen betrug TEUR 4.653, nach TEUR 1.791 im Vorjahr. Im Berichtsjahr erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.745 (Vorjahr: TEUR 3.046). Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geprägt von den im Anlagevermögen gehaltenen Transportmitteln. Zum Bilanzstichtag beläuft sich das Anlagevermögen auf insgesamt TEUR 12.845 (Vorjahr: TEUR 19.053). Entsprechend beläuft sich die Anlagenintensität I (Verhältnis Anlagevermögen zur Bilanzsumme) zum Bilanzstichtag auf 63,9 %. Das Anlagevermögen wurde durch die mit den Anlegern abgeschlossenen Kauf- und Mietverträge finanziert, der Anlagendeckungsgrad II (Verhältnis Eigenkapital zzgl. Anleger Fremdkapital zum Anlagevermögen) beläuft sich auf 146,7 %. Die Geschäftsführung geht zudem davon aus, dass im Sachanlagevermögen aufgrund der regelmäßigen Abschreibungen unter Berücksichtigung einer angemessen gewählten Nutzungsdauer bzw. aufgrund der aktuellen und zukünftigen Marktpreisentwicklung für gebrauchte Transportmittel stille Reserven entstehen werden, die im Zeitpunkt der regulären Beendigung der Kauf- und Mietverträge mit den Anlegern zu entsprechenden Veräußerungsgewinnen führen werden. Diese stillen Reserven sind nach Ansicht der Geschäftsführung ausreichend, um das negative Kapitalkonto auszugleichen. Die laufenden Einzahlungen aus der Vermietung der Transportmittel an die Endnutzer – insbesondere große Logistik- und Transportunternehmen – lagen im Geschäftsjahr über den laufenden Mietauszahlungen an die Anleger. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Finanzlage der Gesellschaft stets geordnet und die Liquidität war gegeben. 3. Chancen- und Risikobericht Containermarkt Seit der Wirtschaftskrise 2008/2009 und während der Corona-Pandemie hat sich der Containerleasingmarkt, auch Containervermietmarkt genannt, als stabil und relativ krisenresistent erwiesen. Aus diesem Grund rückt er seit mehreren Jahren immer stärker in den Fokus privater und institutioneller Investoren, wie zum Beispiel Pensionsfonds, Versicherungen und Family Offices. Der Weltcontainerhandel ist im Jahr 2022 auf Grund der Kriegs in der Ukraine und die dadurch ausgelösten Folgen für die Inflation und die Zinsmärkte kaum gewachsen. Der Anteil an Vermietcontainern an der Weltcontainerflotte liegt seit 2016 dauerhaft bei über 50 % mit gleichbleibender Tendenz. In der Containerschifffahrt wird ein Container durchschnittlich bis zu 15 Jahre eingesetzt, wodurch jedes Jahr ca. 6 % des Bestands aus dem Markt genommen werden. Dies kann für die Rentabilität von besonderem Vorteil sein und birgt einen Schutz gegen kurzfristige unvorhergesehene Marktentwicklungen wie wir im abgelaufenen Jahr beobachten konnten. Auch hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass bei Bedarfsrückgängen, wie beispielsweise im Jahr 2009, die Neuproduktionen reduziert oder eingestellt werden. Hieraus lassen sich bei steigendem Bedarf wiederum positive Effekte auf den Gebrauchtcontainervermietmarkt ableiten. Container werden „on demand“ bestellt und hergestellt. Dies bedeutet, dass nur bei Bedarf Containerneubauten in Auftrag gegeben werden. Die Bestellfristen sind mit 6 bis 8, maximal 10 Wochen sehr kurz. So reguliert sich der Markt auch bei nachlassender Nachfrage selbst und ist nicht auf ein dauerhaftes Wachstum angewiesen. Für Reedereien und Leasingunternehmen ist es damit einfach, auf Marktänderungen zu reagieren. Im Falle einer Nichtbeschäftigung fallen lediglich Lagerkosten von rund 15,00 EUR je Monat und TEU an. Es gibt keine laufenden Betriebskosten für Standardcontainer. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Standardcontainers im „ersten Leben“ (für den Seefrachtverkehr geeignet) beträgt ca. 15 Jahre. Dies bedeutet, dass je nach Bedarf und Zustand rund 5 % bis 7 % des Weltbestands an Containern jährlich in die Zweitmärkte überführt werden. Im „zweiten Leben“ werden Container zum Beispiel für Inlandstransporte, als Lager-, Büro- oder Baucontainer oder Ähnliches verwendet. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Preise für gebrauchtes Equipment an den Neucontainerpreisen orientieren, werden für Altcontainer regelmäßig Preise von rund 50 % der jeweils gültigen Neucontainerpreise erzielt[5]. Die Mietraten waren in den letzten Jahren im Marktdurchschnitt rückläufig, aber dieser Trend konnte in 2017 gestoppt werden. Die Mietpreise haben sich erholt und sind auf einem auskömmlichen Niveau stabil. Coronabedingt war die Auslastung der Containerhersteller in den 2020 und 2021 sehr hoch, was zu deutlich gestiegenen Containerbeschaffungspreisen und -restwerten geführt hat. Für das laufende Jahr gehen die Marktteilnehmer von moderaten Containerpreisen aus, welche aber über dem langjährigen Durchschnitt liegen. Die Mietraten haben sich der Neupreisentwicklung angepasst, so dass sich die Mietrenditen auf einem sehr attraktiven Niveau befinden, auch mittelfristig wird mit gleichbleibenden Mietrenditen gerechnet. Zudem stieg die durchschnittliche Mietlaufzeit für Neucontainer von rund fünf Jahren auf acht bis zehn Jahre und teilweise auch darüber. Dadurch können zukünftige Marktschwankungen noch besser ausgeglichen werden. Große Namen bedeuten keine Sicherheit: Nach wie vor ist die Profitabilitätssituation der Containerreedereien angespannt. Auch große Unternehmen waren gezwungen, sich zu restrukturieren oder durch Zukäufe effizienter zu werden. Zudem ist eine der weltweit größten Containerreedereien im September 2016 in die Insolvenz geraten. In den letzten Jahren ist so aus den ehemals Top-20-Reedereien, die die großen Handelsrouten in der Containerschifffahrt dominierten, eine Top-11-Gruppe geworden. Hieraus ergeben sich besondere Kauf- und Vermietungsmöglichkeiten. Die Größe einer Reederei allein ist kein Indiz mehr für die Risikoarmut eines Geschäftes mit ihr. Genaue Marktkenntnisse und -erfahrungen sind erforderlich, um die passenden Endnutzer zu finden. Die Entwicklung der Weltwirtschaft bleibt ein entscheidender Faktor für den Bedarf an weltweiter Transportkapazität und Containern. Durch die Corona-Pandemie sind die Containerumschläge anfangs zurückgegangen und haben sich seit dem Sommer 2020, getrieben von einem starken privaten Konsum auf weltweiter Ebene, sehr schnell wieder erholt. In 2020 und 2021 konnte insbesondere der Containervermietmarkt profitieren, da Logistikketten nicht mehr so effizient wie zuvor funktionierten und so teilweise ein höherer Containerbedarf herrschte. In 2022 ging der Containerumschlag wegen der Situation in der Ukraine und des gestiegenen Zinsniveaus um rund 0,5 % zurück. Aber bereits ab der zweiten Jahreshälfte 2023 erwarten die Marktteilnehmer wieder eine Belebung des Geschäfts, welche sich in den Folgejahren beschleunigt. Da der nach wie vor hohen Wettbewerbsdruck viel Liquidität in den Markt drängen wird, bleiben die Mietraten auch in dieser Zeit auf niedrigem Niveau, aber stabil. In dem aktuellen Marktumfeld gibt es für die Gesellschaft weiterhin gute Möglichkeiten, Investitionsobjekte mit geeignetem Rendite-Risiko-Verhältnis zu finden. Wechselkoffermarkt Die große Auswahl in Warenhäusern, die bunte Vielfalt in den Regalen der Supermärkte und der stetig wachsende Markt des Internetbusiness: All diese Güter wollen transportiert werden. Wechselkoffer werden für Möbel- und Stückguttransporte ebenso verwendet wie für den Transport von Veranstaltungsequipment. Am häufigsten finden Wechselkoffer allerdings in der Kurier-, Express- und Paket-Branche (KEP) ihren Einsatz. Gemäß der KEP-Studie 2022 – Analyse des Marktes in Deutschland des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik e. V. („BIEK-Studie 2022“) boomt die Kurier-, Express- und Paket-Branche. Im Jahr 2021 wuchs die Branche in Zeiten der Corona-Pandemie um über 11 %, gemessen an der Anzahl der Sendungen[6]. Logistikequipment, wie insbesondere Wechselkoffer, ist gefragter denn je. Ein wesentlicher Faktor ist die besonders erfolgreiche Entwicklung im Bereich Internet- und TV-Shopping. So wuchs der Online-Handel im Jahr 2021 gemäß Angaben des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. um 14,6 %[7]. Mittlerweile werden neben bekannten Produktgruppen, wie zum Beispiel Kleidung, Spielzeug und Elektronik, auch zunehmend Medikamente und Lebensmittel online bestellt und bis vor die Wohnungstür geliefert. Eine Möglichkeit, die das Leben für Jung und Alt täglich vereinfacht. Dieser E-Commerce benötigt Kurier-, Express- und Paketdienste, welche die Waren sicher, schnell und günstig an die Kunden aus- und gegebenenfalls zurückliefern. Der gesamte Versand- und Internethandel wird heute durch KEP-Dienste abgewickelt. Ohne Wechselkoffer wäre das TV- und Internet-Shopping nach dem Motto „heute bestellt, morgen geliefert“, wie wir es heute kennen, undenkbar. Dieser KEP-Markt verzeichnet in den letzten Jahren ein nahezu konstantes Wachstum. Im Jahr 2021 wurden rund 4,5 Milliarden Sendungen allein in Deutschland verschickt[8], Tendenz stark steigend. Im Jahre 2022 gab es bedingt durch die Konsumzurückhaltung der privaten Verbraucher als Folge des Kriegs in der Ukraine und der dadurch ausgelösten hohen Inflation einen Rückgang der in Deutschland transportierten Paketmenge von 8%. Dies ist aber lediglich als eine Normalisierung des Marktes anzusehen, da die Paketmenge in 2022 immer noch 9% über den Werten von 2019 liegt.[10] Für das laufende Jahr wird mit einer Marktstabilisierung gerechnet und Marktexperten gehen davon aus, dass ab 2024 der Paketmarkt wieder deutlich wachsen wird[11]. Allgemeines Die Gesellschaft ist im Rahmen des Endnutzerauswahlprozesses (Auswahl der Logistikunternehmen, die die von der Gesellschaft (indirekt) finanzierten Transportmittel nutzen) bestrebt, mit potentiellen Risiken verantwortungsbewusst umzugehen. Jede Auswahlentscheidung wird auf Basis einer soliden Mischung aus Vorsicht und Risikobereitschaft kalkuliert, ohne dabei das nötige Verhältnis zwischen Rendite und Risiko und damit die Rentabilität aus dem Auge zu verlieren. Ziel der Gesellschaft bei jeder Vermietung der Transportmittel ist es, eine attraktive Mietrendite zu erzielen und möglichst langlaufende Mietverträge abzuschließen. Die Gesellschaft wird durch die Solvium Holding AG vor Abschluss der entsprechenden Mietverträge die Bonität und Solvenz der Endnutzer in enger Abstimmung mit dem Vermietmanagern intensiv prüfen. Die Gesellschaft wird dabei Endnutzer auswählen, die nach ihrer Einschätzung überwiegend eine hohe Sicherheit für regelmäßige Mietzahlungen gewährleisten. Auf diese Art und Weise entsteht ein Mieteinnahmenpool, der aus Sicht der Gesellschaft Planungssicherheit für die Mieteinnahmen ermöglicht und eventuelle Ausfallrisiken auf Seiten der Mieter deutlich reduziert. Das Geschäftsmodell unterliegt einer Unsicherheit über die zukünftige Marktpreisentwicklung für gebrauchte Transportmittel, da plangemäß mit Ablauf der Mietdauer die Verbindlichkeit gegenüber dem Anleger durch einen Verkauf der Transportmittel getilgt werden soll. Da die Gebrauchtpreise im Zeitablauf Schwankungen unterliegen, ist eine vollständige Tilgung der Anlegerverbindlichkeiten aus einem Verkaufserlös hinsichtlich der Höhe und des Zeitpunkts naturgemäß mit Unsicherheit verbunden. 4. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2023 sieht die Unternehmensplanung der Gesellschaft die Realisierung von Umsätzen in Höhe von ca. MEUR 2,6 vor. Hinsichtlich der Zinsaufwendungen geht die Gesellschaft von einem voraussichtlichen Gesamtaufwand in Höhe von TEUR 1.390 für das kommende Geschäftsjahr aus. Insgesamt rechnet die Gesellschaft nach Berücksichtigung von Abschreibungen und sonstigen Kosten mit einem Jahresergebnis in Höhe von ca. MEUR -3,3 für das Geschäftsjahr 2023. Gemäß aktuellem Stand enden die mit den Anlegern geschlossenen Namensschuldverschreibungen in den Jahren 2023 – 2025. Da die Anleger aber einseitige Verlängerungsoptionen um zweimal 2 Jahre besitzen, kann es aufgrund von Unwägbarkeiten ausgelöst durch den Anteil der Anleger, die diese Verlängerungsoption ausüben, im Hinblick auf die tatsächlichen Erträge und Aufwendungen im Geschäftsjahr 2023 auch zu Abweichungen gegenüber den Planzahlen und der darin enthaltenen Annahmen kommen. Derzeit bietet die Gesellschaft keine Vermögensanlagen mehr an und beabsichtigt auch nicht, dies in der Zukunft wieder aufzunehmen. Bezogen auf den gesamten Planungshorizont für die Namensschuldverschreibungen ist ausweislich der Unternehmensplanung im Planjahr 2025 insgesamt ein ausgeglichenes Eigenkapital für die Gesellschaft zu erwarten. Entsprechend der Planungsrechnungen des Unternehmens werden die aus der Anlaufphase resultierenden Buchverluste im weiteren Zeitablauf dadurch ausgeglichen, dass die Gesellschaft zukünftig Überschüsse aus der laufenden Vermietung der Transportmittel realisieren und zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Angebots Erträge aus der Veräußerung des Sachanlagevermögens (Realisierung der sich im Zeitablauf aufbauenden stillen Reserven) erwirtschaften wird. 5. Ergänzende Angaben und Informationen nach dem Vermögensanlagengesetz Folgende Angaben sind nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG ergänzend in den Lagebericht aufzunehmen: der Solvium Holding AG stehen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 variable Vergütungen in Höhe von EUR 249.999,96 zu. Die Höhe der variablen Vergütungen bemisst sich ausschließlich an der Anzahl der verkauften Namensschuldverschreibungen. So stellt die Gesellschaft sicher, dass sie jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, auch falls weniger Namensschuldverschreibungen als geplant veräußert werden könnten. Aus der variablen Vergütung zahlte die Solvium Holding AG sämtliche Konzeptions- und Erstellungskosten, die bei der Erstellung und Billigung der Verkaufsprospekte anfallen. Die Solvium Holding AG trägt damit das komplette wirtschaftliche Risiko für diese Kosten, sofern weniger Namenschuldverschreibungen als geplant veräußert werden können. Außerdem werden die externen Vertriebspartner, die die Solvium Holding AG mit dem Vertrieb der Namensschuldverschreibung beauftragt hat, von der Komplementärin aus der variablen Vergütung bezahlt. Die Operatoren der Gesellschaft bezogen im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 ausschließlich variable Vergütungen in Höhe von EUR 318.893,23, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen/ bezogenen Leistungen erfasst wurden. Die Vergütung der Operatoren ist streng einnahmenorientiert, so dass eine Vergütung nur auf tatsächlich vereinnahmte Beträge geleistet wird und eine Interessensgleichheit mit der Gesellschaft besteht. Die oben dargestellten Vergütungen ergeben sich auf Grundlage der in der Finanzbuchhaltung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 erfassten Buchungen. In Bezug auf die Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VermAnlG im Lagebericht ist festzustellen, dass die Gesellschaft weder Führungskräfte noch Mitarbeiter beschäftigt hat und insofern keine berichtspflichtigen Angaben vorliegen. Hamburg, den 14. August 2023 Marc Schumann André Wreth Geschäftsführer Geschäftsführer [1] DHL – Ocean Freight Market Update, May 2023, S. 16 [2] Lloyd’s List – One Hundred Ports 2022, S. 26 [3] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2022/23, Appendix [4] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2021/22, S.13 [5] Drewry Maritime Research – Container Census & Leasing, Annual Report 2022/23, S. 78 [6] Bundesverband Paket & Express Logistik (BIEK): KEP-Studie 2022 – Analyse des Marktes in Deutschland, S.14 [7] Ebd., S.19 [8] Ebd., S.11 [9] Ebd., S.17 [10] Bundesverband Paket & Express Logistik (BIEK) – Pressemitteilung vom 26.01.2023 [11] McKinsey & Company, Inc. – Pressemitteilung vom 24.11.2022 F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt: “ Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH, Hamburg: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“ G. SCHLUSSBEMERKUNG Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 in einer von der als Anlage zu diesem Bericht beigefügten, bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird hingewiesen. Hamburg, den 30. Oktober 2023 Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Jessen Papenroth Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid) Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 der Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 2 GmbH, Hamburg ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind. Hamburg, den 14. August 2023 Marc Schumann André Wreth GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Hamburg, den 14. August 2023 gez. Marc Schumann; André Wreth Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01. November 2023 |
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