Amtsgericht Wiesbaden lässt Anklage gegen zwei ehemalige Mitglieder und einen ehemaligen Geschäftsführer der CDU-Rathausfraktion Wiesbaden zu

In einem vor dem Amtsgericht Wiesbaden anhängigen Strafverfahren haben sich zwei ehemalige Mitglieder und ein ehemaliger parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Rathausfraktion Wiesbaden zu verantworten.

Hierbei handelt es sich um den ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Rathausfraktion Dr. Wittkowski, den ehemaligen Fraktionsgeschäfts-führer Koerdt und den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden und Stadtverordneten Lorenz.

Den Angeklagten Wittkowski und Koerdt wird gemeinschaftliche Untreue zu Lasten der CDU-Rathausfraktion gemäß § 266 Abs.1 StGB vorgeworfen, dem Angeklagten Lorenz Anstiftung zu dieser Tat.

Darüber hinaus legt die Staatsanwaltschaft Wiesbaden allen 3 Angeklagten einen versuchten Betrug zum Nachteil der Landeshauptstadt Wiesbaden zur Last.

Nach dem in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft dargestellten Sachverhalt soll der Angeklagte Lorenz ab Oktober 2018 ein einstweiliges Verfügungs-verfahren gegen den Zeitungsverlag VRM GmbH& Co KG und eine dortige
Redakteurin geführt haben.

Anlass für dieses Verfahren sei die Berichterstattung des Wiesbadener Kurier über angebliche Geldzahlungen des Geschäftsführers der städtischen WVV Holding GmbH an Lorenz gewesen.

Der Anklage zufolge sollen Koerdt und Wittkowski in diesem Zusammenhang, zur Vertretung des Lorenz, eine in Köln ansässige Rechtsanwaltskanzlei kontaktiert haben.

Den Angeklagten Koerdt und Wittkowski wird zur Last gelegt eine Vergütungs-vereinbarung für die CDU-Rathausfraktion zu Gunsten des Angeklagten Lorenz mit den Anwälten in Köln getroffen zu haben, obgleich Mittel der Fraktion gemäß
§ 36a Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung nicht für solche Zwecke ausgegeben werden dürfen.

Die CDU-Rathausfraktion wird inzwischen von der Rechtsanwaltskanzlei in Köln aufgrund der Vergütungsvereinbarung auf Zahlung von Rechtsanwaltshonorar in nicht unerheblicher Höhe gerichtlich in Anspruch genommen.
Das entsprechende Zivilrechtsverfahren ist vor dem Landgericht Wiesbaden anhängig.

Nach der rechtlichen Bewertung der Staatsanwaltschaft soll die Untreuehandlung der Angeklagten Wittkowski und Koerdt im Eingehen des Mandatsverhältnisses und Abschließen der Honorarvereinbarung zu sehen sein, der Angeklagte Lorenz soll seine Mittäter hierzu angestiftet haben.

Die Anklage wirft den drei Angeklagten weiterhin vor, die CDU-Rathausfraktion dazu veranlasst zu haben im Ältestenausschuss der Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden den Antrag zu stellen Lorenz, als Stadtverordnetem, die Kosten für den Rechtsstreit entsprechend der Gepflogenheiten des Ältestenausschusses zu ersetzen.

Aufgrund unvollständiger bzw. unzutreffender Angaben der drei Angeklagten habe sich der Ältestenausschuss antragsgemäß dafür ausgesprochen, dass die Stadt Wiesbaden dem Angeklagten Lorenz die Kosten für den Rechtsstreit ersetzt.
In diesem Zusammenhang hätten die Angeklagten verschwiegen, dass die CDU-Rathausfraktion im eigenen Namen als Mandantin die Vergütungsvereinbarung mit der Kanzlei abgeschlossen habe.

Dieser Umstand habe zu einer Täuschung des Ältestenausschusses geführt sowie zum Erlass von Beschlüssen des Ausschusses über die Übernahme der Rechtsanwaltskosten.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Wiesbaden hat diesen Beschlüssen nach § 63 Abs. 1 S.1 der Hessischen Gemeindeordnung mit der Begründung widersprochen, der Übernahme dieser Kosten durch die Stadt stünden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entgegen.

In einem weiteren Tatkomplex wird dem Angeklagten Lorenz vorgeworfen, als Betreiber einer Rechtsanwaltskanzlei und Arbeitgeber, der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung vorenthalten zu haben.

Nach der Anklage soll Lorenz seine Ehefrau offiziell auf 450-Euro Basis beschäftigt haben. Tatsächlich sei die Ehefrau in größerem Umfang in der Kanzlei des Lorenz tätig gewesen, weshalb Arbeitnehmeranteile hätten abgeführt werden müssen, was Lorenz nicht vorgenommen habe.

Die drei Angeklagten bestreiten sämtliche Tatvorwürfe.

Die Hauptverhandlung in diesem Verfahren findet am Mittwoch, den 08.06.22 um 9 Uhr 30 in Saal 0.007 statt.

Fortsetzungstermin wurde auf Mittwoch, den 15.05.22 um 10 Uhr terminiert.

Weitere Hauptverhandlungstermine können folgen.

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