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Amtsgericht München Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen- bekanntmachungen Erweiterung des Tenors zum Beschluss vom 20.02.2025

MIH83 (CC0), Pixabay
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Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen

1542 RES 445/​25

In der Restrukturierungssache

Mynaric AG, vertreten durch d. Vorstand, Bertha-Kipfmüller-Straße 2-8, 81249 München,

Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 232763

– Schuldnerin –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wellensiek, Unterer Anger 3, 80331 München,

erlässt das Amtsgericht München am 08.05.2025 folgenden

Beschluss

Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 20.02.2025 wird der Tenor wird um folgende Ziffer erweitert:

Die internationale Zuständigkeit des Restrukturierungsgerichts München folgt aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/​848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren, da die Schuldnerin im Bezirk des Restrukturierungsgerichts München den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen hat. Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen ist der Ort, an dem die Schuldnerin gewöhnlich der Verwaltung ihrer Interessen nachgeht und der für Dritte feststellbar ist. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze befindet sich der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit der Schuldnerin unter der Anschrift Bertha-Kipfmüller Str. 2-8 in 81249 München. Dort ist der Vorstand der Schuldnerin regelmäßig anwesend, um von dort aus die Geschäfte der Schuldnerin zu führen. Auch im Handelsregister ist diese Adresse als Geschäftsanschrift eingetragen.

Gründe:

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

 

 

 

Stubenvoll
Richter am Amtsgericht

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