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2 Ls 25 Js 8708/17 jug Anklage Schöffenger. AG

Mit Entscheidung des Amtsgerichts Freyung vom 13.06.2018, Az.: 2 Ls 25 Js 8708/17 jug wurde die Einziehungsbetroffene Franziska Schuh zur Einziehung eines Betrages i.H.v. 1.375,00 € als Wertersatz rechtskräftig verurteilt. Die Vermögenswerte werden nun vom Amtsgericht als Vollstreckungsbehörde eingezogen. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Betrug.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen könnten Verletzte gegen die Verurteilte einen Entschädigungsanspruch haben. Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung beim Amtsgericht Freyung zu dem genannten Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Verwertungserlöses und des Wertersatzbetrags. Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO). Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

Eine Erlösauszahlung durch das Amtsgericht an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen. Dem Amtsgericht ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Freyung, 19.07.2018

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