Das Gericht der Europäischen Union hat heute herzlos und vollkommen unbeeindruckt einen Antrag von Amazon abgelehnt, mit dem der Onlinegigant seine Einstufung als „sehr große Plattform“ gerne rückgängig gemacht hätte. Offenbar reichte der Hinweis nicht aus, dass man ja eigentlich nur ein sympathischer kleiner Webshop mit globaler Monopolambition sei.
Die Richter in Luxemburg entschieden trocken: Ja, es ist ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit – und nein, das ist kein Problem. Wenn ein Unternehmen so riesig ist, dass es bei jedem Seitenhieb die Wirtschaft wackeln lässt, dann darf man es ruhig ein bisschen genauer anschauen.
Digitale Verantwortung? Uff, wie anstrengend
Amazon hatte sich dagegen gewehrt, dass es nach dem Gesetz für Digitale Dienste (DSA) strengeren Auflagen unterliegt – immerhin ist man ja nicht Google oder Facebook, sondern nur ein kleiner Marktplatz, auf dem zufällig Millionen Produkte, Werbeanzeigen und Drittanbieter um Aufmerksamkeit buhlen. Dass darunter auch Fakes, Müll und Rechtsbrüche sind, sieht Amazon offenbar eher als bedauerliche Kollateralschäden digitaler Freiheit.
Man fühle sich in mehreren Grundrechten verletzt, ließ Amazon ausrichten. Vermutlich im Grundrecht auf profitmaximierte Intransparenz.
Gericht: Größe verpflichtet – Überraschung!
Das Gericht wischte diese Empörung beiseite und erklärte nüchtern: Wer so groß ist, dass er systemische Risiken für die Gesellschaft darstellt – etwa durch die massenhafte Verbreitung illegaler Inhalte oder Verbrauchertäuschung – der darf sich nicht wundern, wenn man mal genauer hinschaut.
Die auferlegten Pflichten seien nicht nur sinnvoll, sondern zumutbar – selbst wenn Amazon dadurch eine neue Excel-Zeile in der Budgetplanung einfügen muss.
Showdown am EuGH möglich
Amazon kann jetzt noch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen – vielleicht mit dem Argument, dass der Konzern aus lauter Cloud-Dienstleistung gar nicht merkt, wie groß er ist.
Oder man reicht eine Petition ein, Titel:
„Bitte nicht so streng mit uns, wir liefern doch nur Pakete und Weltmarktstrukturen.“
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