Startseite Allgemeines AllerWohnen eG, Verden (Aller) wo sind die fehlenden Bilanzen?
Allgemeines

AllerWohnen eG, Verden (Aller) wo sind die fehlenden Bilanzen?

GraphicMama-team (CC0), Pixabay
Teilen

Sarkastisch önnte man zu der Genossenschaft anmerken, da gab es mehr Vorstandswechsel als Hinterkegung von Bilanzen. Hier muss man aber einmal die Frage strellen warum sich auch diese Genossenschaft nicht an bestehend e gesetzliche Bestimmungen ält. Auch das wieder ein Vorgang für das Bundesamt für Justiz.

Zweck der Genossenschaft;

1. Zweck der Genossenschaft ist eine gute, sichere, gesunde, ökologische, sozial verantwortbare und preisgünstige Wohnversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen sowie die Einbeziehung von Selbsthilfearbeiten. Ebenso kann die Genossenschaft die Schaffung von Wohnraum für benachteiligte oder sozial ausgegrenzte Gruppen fördern. 2. Die Genossenschaft baut bzw. modernisiert, übernimmt oder erwirbt dazu Wohnungen bzw. Gebäude für ihre Mitglieder und entzieht diese und den Grund und Boden dauerhaft jeglicher spekulativen Verwertung. 3. Die Genossenschaft kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinreichtungen, Läden, Räume für Gewerbetreibende und Initiativen, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. 4. Bei der Bewirtschaftung werden Formen der Selbstverwaltung realisiert. Die Mitglieder, die in Objekten der Genossenschaft wohnen, sollen sich in Hausgemeinschaften organisieren. Die Hausgemeinschaften verwalten die Liegenschaften und sind gegenüber der Genossenschaft verantwortlich. 5. Die Genossenschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der gemeinschaftlichen Umsetzung sozialer und ökologischer Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hausbewirtschaftung. 6. Bei der Bewirtschaftung wie auch bei Baumaßnahmen zum Neubau, zur Instandhaltung oder Modernisierung wird die Umweltverträglichkeit in besonderem Maße berücksichtigt. 7. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen, über die der Vorstand entscheidet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Licht, Hoffnung und Vorfreude: Der dritte Advent läutet die stille Hochphase der Weihnachtszeit ein

Mit dem dritten Advent erreicht die Vorweihnachtszeit ihre intensive Phase. Drei Kerzen...

Allgemeines

Bilanzanalyse – AS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

 1. Überblick Rechtsform: GmbH Firmensitz: Saarbrücken Größenklasse: Kleinstgesellschaft (§ 267a HGB) Rechnungslegungsstandard:...

Allgemeines

Bilanzanalyse – AS Bauträgergesellschaft mbH (31.12.2023)

1. Gesellschaftsform und Rahmenbedingungen Rechtsform: GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Größe: Eingestuft...